Worauf muss beim Heizen mit Kaminöfen geachtet werden?

Was ändert sich 2025 mit der Kaminofen-Verordnung? Ab 2025 gelten neue Grenzwerte für die Abgasluft von Kaminöfen. Bis Ende 2024 müssen alte Öfen umgerüstet oder erneuert werden. Für viele Deutsche ist ein Kaminfeuer der Inbegriff von Geborgenheit. Es spendet wohlige Wärme und das Knistern der Scheite in Verbindung eines anregenden Flammenspiels spricht alle Sinne an.

Worauf muss beim Heizen mit Kaminöfen geachtet werden?

29. Februar 2024     Kategorie: Ratgeber & Wissen
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Ein Kaminfeuer verbreitet wohlige Behaglichkeit!

Der Nachteil eines Kamins ist seine Umweltbilanz. Zumindest dann, wenn er nicht fachgerecht betrieben wird. Damit ein Kamin nicht zur Rußschleuder wird, gelten ab 2025 einige neue Regelungen, die im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchV) zusammengefasst sind. Die auch als Kaminofen-Verordnung bekannte Änderung schreibt bestimmte Emissionsgrenzwerte vor. Werden diese nicht erreicht, muss der Kamin bis Ende 2024 umgerüstet werden. Andernfalls droht die Stilllegung.

Welche Kaminanlagen sind betroffen?


Aufgrund des Klimawandels soll Deutschland bis Mitte des Jahrhunderts klimaneutral wirtschaften. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde unter anderem das Gebäude-Energien-Gesetz (GEG) erlassen. Die Regelungen betreffen zum einen eine solide Dämmung der Gebäudehülle. Überdies steht der großflächige Austausch von Heizungsanlagen auf der Agenda. Schritt für Schritt sollen alte Kohle- und Ölheizungen erneuert oder durch moderne Heizsysteme ersetzt werden.

Damit auch Kaminöfen, die z. B. einen Edelstahlschornstein oder einen gemauerten Schlot besitzen, nach 2024 betrieben werden können, müssen sie umgerüstet oder erneuert werden, sofern sie bestimmte Grenzwerte überschreiten. Unter die Regelung fallen die im Folgenden genannten Anlagen:
  • Kachelöfen
  • Pelletöfen
  • Kohleöfen
  • Scheitholzöfen
  • Hackschnitzelöfen
Die jetzige Nachrüstpflicht richtet sich an gewerblich und privat genutzte Öfen, die zwischen 1995 und 2010 in Betrieb genommen wurden. Die Frist läuft am 31.12.2024 ab. Öfen, die bis 1994 angeschlossen waren, mussten schon bis 2020 umgerüstet oder ersetzt werden. Das Bundesumweltamt rät grundsätzlich dazu, Öfen mit mehr als 15 Jahren Betriebszeit gegen moderne Heizsysteme auszutauschen.

Welche Ausnahmen gelten?


Die Kamin-Verordnung lässt einige Ausnahmen zu:
  • Historische offene Kaminanlagen, die vor 1950 in Betrieb genommen und nicht umgesetzt wurden.
  • Kaminöfen und Feuerstellen, die nicht regelmäßig genutzt werden.
  • Kamine in Wohneinheiten, die keine andere Heizquelle besitzen.
  • Badeöfen und bestimmte Kachelöfen.

Welche Grenzwerte müssen eingehalten werden?


Die ab 2025 geltenden Grenzwerte betreffen den Gehalt an Kohlenmonoxid und Feinstaub in der Abgasluft. Auch beim Kauf eines neuen Kaminofens ist auf diese Grenzwerte zu achten:
  • 4 Gramm Kohlenmonoxid pro m³
  • 0,15 Gramm Feinstaub pro m³
Die Werte werden vom Schornsteinfeger gemessen. Werden Kaminofenbesitzer zu einer Umrüstung veranlasst und führen diese nicht durch, werden Bußgelder bis zu 50.000 Euro fällig. Ein neuer Ofen, der den Umweltbestimmungen entspricht, ist mit dem Öko-Design-Label ausgestattet.

Wie rüstet man einen Kaminofen um?


In der Regel wird die Umweltverträglichkeit erreicht, wenn in einen funktionierenden Ofen nachträglich ein Rußfilter und eine Verbrennungsluftregelung eingebaut wird. Bei Öfen, die mehrere Räume beheizen sollen, wird ein sogenanntes Wasserregister und ein Pufferspeicher benötigt, sodass das Heizungswasser in den angeschlossenen Heizkörpern erwärmt werden kann.

Allgemeine Vorschriften für Kaminöfen


Neben den genannten Änderungen sollten Verbraucher, die sich einen neuen Kaminofen zulegen wollen, die folgenden Anforderungen zum Standort berücksichtigen:
  • Abluft: Der Schornstein muss in einwandfreiem Zustand sein. Zeichnen sich Risse ab, empfiehlt sich ein Edelstahleinzug oder ein neuwertiger Edelstahlschornstein, der an der Außenwand entlanggeführt wird und den Dachfirst um 40 Zentimeter überragt.

  • Verbrennungsluft: Damit das Befeuerungsmaterial komplett verbrennt, benötigt der Ofen eine ausreichende Luftzufuhr. Dafür ist eine Zuluftleitung notwendig.

  • Sicherheitsabstand: Der Abstand zur Wand beträgt mindestens 40 Zentimeter, sofern vom Hersteller keine andere Angabe gemacht wird. An der Vorderseite muss ein Abstand von 80 Zentimetern zu leicht brennbaren Materialien wie Holzmöbel eingehalten werden.

  • Brandschutz: Die Wand hinter dem Ofen muss mit einer ausreichend großen Metallplatte oder Glasscheibe versehen sein. Ein solcher Brandschutz wird auch auf einer Länge von 50 Zentimetern vor dem Ofen empfohlen, damit der Funkenflug keinen Schaden anrichtet.

Nachhaltige Brennstoffe verwenden


Hierzulande werden vorzugsweise sowohl Holz als auch Braunkohle verwendet, um einen Kaminofen zu befeuern und ein gemütliches Ambiente zu erhalten. Richtig verwendet, zeichnen sich beide Materialien durch einen hohen Brennwert aus.

Dabei ist Holz der ökologischere Brennstoff, da bei der Nutzung nur so viel CO2 freigesetzt wird, wie vorher in den Bäumen gespeichert wurde. Dabei gilt es zu beachten, dass die Scheite mindestens zwei Jahre trocken gelagert wurden und einen Feuchtigkeitsgehalt von weniger als 25 Prozent besitzen, um eine exzessive Rauchentwicklung zu vermeiden.