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BFS risk & collection GmbH - aufgrund Gmx

Hey Zusammen,
habe ein problem und zwar geht es um die oben genannte Firma. Also bin bei Gmx angemeldet natürlich kostenlos. Aber jetzt hab ich von dem Inkassounternehmen eine Forderung von 47 € bekommen warum auch immer. Aber mein Gmx account ist wirklich gesperrt. Ich weiß aber nicht was ich gemacht haben soll, weil ich schon seit mehreren Wochen nicht mehr online war. Jetzt ist meine Frage was ich dagegen tuen kann.
für eure Ratschläge
Hab bei Gmx bzw. 1 & 1 angerufen und die haben mir gesagt das ich ein Pro-Konto hatte der 30 Tage kostenlose war und dann kostenpflichtig ist und sie haben ebenso gesagt das ich eine Rechnung und Zahlungserinnerungen bekommen habe, die ich aber niemals empfangen habe nur der Brief vom Inkassounternehmen meine frage ist jetzt kann ich dagegen was tun?
Schreib dem Inkasso und GMX, dass du bestreitest, je einen Vertrag abgeschlossen hast. Der Account ist dann weg.
Gib künftig bei solchen Diensten nie deine richtige Adresse ein.

Wo kann man "Weeds- Kleine Deals unter Nachbarn" anschauen?

Wo kann man "Weeds- Kleine Deals unter Nachbarn" anschauen?
Bitte mit Link

!
such hier mal ^^

kino.to - de beste bron van informatie over Movie Kinofilme.

hey hast du schon mal "Weeds." anschaut?

Wenn ja ist die serie gut?
nein ich dachte du kennst sie , wenn du sie suchst :D:D

aber schau mal hier

Weeds – Kleine Deals unter Nachbarn – Wikipedia

ach ne ne habe "weeds." nur zufällig auf youtube gefunden.
Allerdings gab es keine ganzen Serien

Frohes neues Jahr dir!
dir auch und feier/böller schön ^^

Breaking Bad und Weeds

Gibt es die 3 Staffel der Serie Breaking Bad oder die 4 Staffel schon auf Deutsch?

Auf KIzeNsiertO.to und ähnlichen seiten gibts die nicht^^
Die 3. Staffel von Weeds wird gerade auf ORF1 ausgestrahlt.
Wann die 3. Staffel von Breaking Bad ausgestrahlt wird steht noch nicht fest.
Auf k ino.to gibt es die 3 Staffel von Weeds auf deutsch und die 4,5 und 6. Staffel mit deutschen Untertitel. Die 3. Staffel von Breaking Bad kann man sich auch mit deutschen Untertitel ansehen.
BFS Risk & Collection GmbH was soll ich tun?
Und zwar habe ich vor kurzem einen Brief von der besagten "Firma" bekommen in dem schreiben sie mir das ich 15€ schulden bei paypal habe. Und das sie diesen Fall jetzt übernehmen. Schön und gut aber die verlangen ernsthaft 40€ Inkasso kosten dass kann meiner Meinung nach nicht Legal sein was die da treiben ich habe schon im Internet gesucht und eigentlich alle sind der Meinung man soll es nicht bezahlen weil se mit der Masche einfach nur angst machen wollen. Und bevor ich Affen jetzt 55€ in den Hintern schiebe wollte ich mal wissen ob jemand von euch Erfahrung mit denen hat und ob er einfach Wiedersprochen hat oder halt was ihr an meiner stelle machen würdet.
schonmal
Ja die 15€ bin ich Paypal schuldig hatte ja bei den angerufen und gesagt das ich ihnen ihr Forderung zahlen werde aber den Rest nicht da meint der Mitarbeiter "das müssen sie wissen an ihrer stelle würde ich es zahlen!"
Ich werde dann morgen den Brief verschicken aber womit muss ich dann nun rechnen werde ich nicht im nachhinnein mehr zahlen müssen? Habe davon nämlich keine Ahnung und keine Lust mit 20 mit solchen Affen vors Gericht zu ziehen
Wenn nur noch die Inkassogebühren streitig sind, ist es extrem unwahrscheinlich, dass geklagt wird. In den Urteilsdatenbanken findet sich irgendwie kein Urteil. Zudem müssten Paypal und BFS dann ihre Verträge offen legen und dort steht drin, dass Paypal im Jahr XX€ für eine Inkasso-Flatrate bezahlt. Du kannst drauf vertrauen, dass BFS diesen Vertrag nie offen legen wird.
Die Rechtsprechung ist bei vielen Gerichten inkassofeindlich, was die Erstattung angeht. Mehr kann man nicht sagen. Wenn du alles Pech der Welt gepachtet hast, das dann vor Gericht geht und sie gewinnen würden, würdest du auch mehr zahlen müssen. Aber wie gesagt: Geklagt wurde dann noch nie, wenn man die Hauptforderung zeitnah bezahlt und per Verwendungszweck sicherstellt, für was das Geld ist.
Dazu allerdings Urteil des Bundesverfassungsgericht als allerletzte Instanz:
Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes durch Nichtzulassung der Berufung entgegen § 511 Abs 4 S 1 Nr 1 Alt 3 ZPO
Inkassokosten in voller Höhe anrechenbar und somit auch einklagbar. Kann gut gehen, muss es aber nicht. Dazu bleibt möglicherweise ein Negativeintrag durch nicht abgeschlossenen Inkassovorgang. Ich würde entweder zahlen oder alternativ eine negative Feststellungsklage anstreben um klarheit zu haben .
LOL
Inszwischen müsste es doch auch @Geheim erfahren haben das es sich EXPL * nur* um einen Verfahrensfehler des Brandenburger Gerichts gehandelt hat
NUR deswegen ging es vor das Bundesverfassungsgericht
Das Brandenburger Gericht hat ja später sogar nochmal nachgelegt
Bitte hör doch auf die Fragesteller zu verunsichern
Eine Klage expl wg den gebühren ist so unwahrscheinlich wie die Heiligsprechung Westerwelles
Setzen 6. geh einmal zum Gehirnspezialisten. Du wurdest einer Gehirnwäsche unterzogen.
Das Bundesverfassungsgericht ist nicht die letzte Instanz, es darf so etwas gar nicht urteilen. Und er hat es auch nicht getan. Er hat mehrere Dinge festgestellt um daraus abzulesen, dass die Rechtsprechung umstritten ist und deswegen eine Revision hätte zugelassen werden müssen. Oh Wunder, nachdem die Revision zugelassen wurde, wurde sie nie eingelegt, das ursprüngliche Urteil ist damit rechtskräftig. Der Ganz vor das Bundesverfassungsgericht war also einfach nur eine Scharade.
Richtig ist: Der Bundesgerichtshof ist die höchste Instanz. Und der hat geurteilt und das eindeutig. Nur nicht so, wie es die Inkassobüros gerne hätten. Dafür dass die Inkassogebühren angeblich einklagbar sind, werden sie überaschenderweise nie eingeklagt . Seltsam Dazu bleibt möglicherweise ein Negativeintrag durch nicht abgeschlossenen Inkassovorgang Dann beauftrage ich einen Anwalt mit einer Klage auf Löschung und Schadensersatz wegen Gefährdung der Kreditwürdigkeit. Strittige Forderungen dürfen nicht eingemeldet werden. Dazu wird der Datenschutz informiert, der ein Bußgeld ausspricht. Das macht ein Inkasso ein paar mal bis es an den Bußgeldern und Gerichts-/Anwaltskosten Pleite geht. Inkassokosten in voller Höhe anrechenbar Das ist völliger Quatsch.
  • Hat das mit Anrechnung oder Aufrechnung nichts zu tun.
  • Ist die Obergrenze, die vom BGH beurteilt wurde die Kostennote eines Anwalts für die gleiche Beauftragung. Gerade im Massengeschäft ist dies bestenfalls eine 0,3 Gebühr . Will bei Inkassos keiner hören, weil sie dann keine Ferraris mehr vor der Tür stehen haben.
  • Verstoßen Inkassos seit Jahren bewusst und vorsätzlich gegen diese Rechtsprechung .
  • Im Massen-Inkassogeschäft werden stets Flatrates verkauft. Dem Gläubiger wird außer diesen jährlichen Pauschalen keine Rechnungen gestellt. Um aber Inkassogebühren als Schadensersatz einzuklagen müssten diese Rechnungen auftauchen und die Verträge offen gelegt werden. Hier schießt man sich selbst ins Knie. Schaden, der gar nicht entsteht, weil nie eine Rechnung gestellt wird, wird auch nie einklagbar.
  • Es gibt seit wenigen Wochen im Rahmen des "Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken" eine Höchstgebühr für außergerichtliches Mahninkasso. Zumindest vom Gesetz wegen. Dieses liegt bei den Kosten für 100 außergerichtliche Mahnschreiben der gleichen Art. Nach Empfehlung des Gesetzgebers sind dies maximal 10€. Das Bundesministerium für Justiz wird über diese Gebühr noch entscheiden. Nachdem aber die Inkasso-Branche der dreisten Lüge überführt wurde, dürfte es sich an die 10€-Pauschale halten.
  • Das alles wird den Inkassos nicht gefallen. Ist aber notwendig. Schließlich machen die seit Jahren nichts anderes als massiv die Verbraucher zu schädigen. Ja, sie schädigen die Verbraucher. Inkassobüros sind eine nützliche Einrichtung beispielsweise für das kleine Dorf-Handwerkerlein. Im Massengeschäft ist das nichts als Kostentreiberei. Betrachtet man mal den Arvato-Konzern. Der wirbt mit 0€ Kosten für den Gläubiger. Da wäre ich als beispielsweise Telefonica/O2 ja schön blöd, denen nicht die Forderungen zu verkaufen, wenn ich dann 50% Entschädigung garantiert bekomme. Wie macht Arvato das? Erst mal gibt es zwanzig Tochterunternehmen, jede mit Teilaufgaben und jedes schreibt eine Rechnung ans Inkassobüro. Alles soll als Sonderaufwand dann in Rechnung gestellt werden. Dabei ist Arvato geschickt, denn es sind nur immer so Beträge wie 2€ oder 4€. Das fällt nicht auf. Sinnbefreiter Quatsch. Dann betreibt der Konzern einen geld-Pool. Darin landen alle Forderungen und daraus werden dem Konzern die Entschädigungen bezahlt. Damit sich das rentiert, werden dem Schuldner möglichst hohe frei erfundene Kostennoten aufgedrückt. Der Arvato-Konzern verdient dabei kräftig mit. Wie macht er das? in dem er den Schuldnern gezielt Schwachsinn erzählt. O2 hat beispielsweise bei fristlosen Kündigungen in den AGB stehen, dass für den Rest der Vertragslaufzeit 30% der Grundgebühr gefordert würden. Arvato fordert stets 100% , ignoriert die Verträge. Ergebnis: Telefonica kriegt mit den 50% aus dem Geldpool mit 0-Aufwand und 0-Kosten sofort Geld, mehr als ihnen vertraglich zusteht. Wären sie also blöd, so einen Deal nicht einzugehen. Arvato bekommt das, was der Schuldner zu viel bezahlt .
    Dieses System ist pervers.
    Hier noch ein aktuelles Urteil :
    AG Brandenburg Entscheidungsdatum: 27.08.2012 Aktenzeichen: 31 C 266/11 Dokumenttyp: Urteil
    Die Mahnungen von Inkassounternehmen sollen im Übrigen zwar in mehreren Fällen Erfolg haben, in dem Sinne, dass der Schuldner auf diese Mahnungen leistet. Da aber die Mitarbeiter des Inkassounternehmens in der Regel weder über besondere Rechtskenntnisse verfügen, noch über ein nachhaltiges Druckmittel, das über die eigenen Möglichkeiten des Gläubigers hinaus geht, ist dieser Erfolg wohl nur unter den Aspekten zu würdigen, dass der Schuldner ohnehin auf nachdrückliche und mehrfache Mahnungen des Gläubigers geleistet hätte oder der Schuldner den Mahnungen des Inkassounternehmens aus irrationalen Gründen eine größere Bedeutung beimisst als den Mahnungen des Gläubigers selbst und nur deswegen die Forderung bedient. Beides rechtfertigt jedoch noch nicht, dem säumigen Schuldner deswegen allein schon auch die Inkassokosten aufzuerlegen. Denn der behauptete Erfolg von Inkassounternehmen - so dies den überhaupt zutrifft - beruht entweder auf einer Tätigkeit , die zunächst eine Aufgabe des Gläubigers selbst ist und auf Kosten des Schuldners in unwirtschaftlicher Art und Weise auf das Inkassounternehmen ausgelagert wird oder ggf. sogar auf der Ausnutzung einer unterschwelligen irrationalen Angst.Zahlt der Schuldner nicht innerhalb der üblichen Frist, ist es nämlich zunächst Sache des Gläubigers, sich um die Erfüllung der Forderung zu bemühen. Dazu gehören nach herrschender Auffassung die Überwachung der Zahlungseingänge und Zahlungsfristen sowie zumindest eine zweimalige Mahnung. Die Beauftragung des Inkassounternehmens dient insofern nämlich ausschließlich der Bearbeitung und außergerichtlichen Abwicklung des Anspruchs. Solche Aufwendungen kann der Gläubiger von dem Schuldner aber regelmäßig gerade nicht ersetzt verlangen (BGH, BGHZ Band 181, Seiten 233 ff. = ZGS 2009, Seiten 369 ff. = NJW 2009, Seiten 2530 ff. = Das Grundeigentum 2009, Seiten 974 ff. = VersR 2009, Seiten 1121 ff. = Schaden-Praxis 2009, Seiten 304 f. = NZM 2009, Seiten 595 ff. = WM 2009, Seiten 1664 ff. = DAR 2009, Seiten 515 ff. = ZfSch 2009, Seiten 558 ff. = MDR 2009, Seiten 1166 ff. = VRS Band 117, Seiten 23 ff., Nr. 7; BGH, NJW 1977, Seite 35; BGH, BGHZ Band 66, Seiten 112 ff. = NJW 1976, Seiten 1256 ff. = VersR 1976, Seiten 857 ff. = MDR 1976, Seiten 831 f.; OLG Dresden, NJW-RR 1994, Seiten 1139 ff.; OLG Köln, WM 1989, Seiten 246 ff.; , Urteil vom 20.07.2009, Az.: 5 O 468/08, u. a. in: "juris"; AG Kehl, Urteil vom 26.04.2011, Az.: 4 C 19/11, u. a. in: "juris").Diesen grundsätzlich somit nicht ersatzfähigen Eigenaufwand für die Einziehung einer eigenen Rechnung hat die Klägerin vorliegend aber nur "ausgelagert", indem sie nach Eintritt des Verzugs ein Inkassobüro mit der Beitreibung beauftragt hat. Ihr stand selbstverständlich frei so zu verfahren. Jedoch kann sie die damit verbundenen Kosten nicht ohne weiteres auf den Schuldner umlegen, weil es sich gerade um Kosten des grundsätzlich nicht ersatzfähigen Eigenaufwands handelt.
    Ich dir sehr
    werde das jetzt genau so machen und hoffe das es damit gegessen ist und jetzt habe ich zumindest auch keine angst mehr das schreiben mehr oder wenig zu ignorieren. Paypal werde ich jetzt die 15€ überweißen und ein schreiben an die netten der BFS schicken und mal schauen was noch so kommt
    einen schönen Sonntag
    Hier noch 4 :
    AG Dieburg Entscheidungsdatum: 20.07.2012 Aktenzeichen: 20 C 646/12
    Die Geltendmachung von sog. Inkassokosten im Wege des Schadensersatzes verstößt regelmäßig gegen die Schadensminderungspflicht. Nach ständiger Rechtsprechung des Amtsgerichts Dieburg sind Inkassokosten in aller Regel wegen eines Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht gem. § 254 BGB nicht zu erstatten. Anwaltskosten sind bei der Prüfung, ob ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vorliegt, nicht zu berücksichtigen. Rechtsanwälte sind anders als Inkassounternehmen Organe der Rechtspflege. Das RVG kann deshalb zur Rechtfertigung von Inkassokosten nicht herangezogen werden. Es handelt sich hierbei um ein Sondergesetz, das nur für Rechtsanwälte anwendbar ist und diese als Teil der Rechtsordnung privilegiert.Inkassobüros prüfen die einzutreibenden Forderungen nicht. Hierzu besteht weder ein Wille der Auftraggeber noch eine Verpflichtung der Inkassounternehmen. Mangels juristischer Ausbildung fehlte es an der Fähigkeit der Inkassounternehmen und der Erlaubnis, da die Rechtsberatung den Rechtsanwälten per Gesetz vorbehalten ist.Dies ergibt sich auch aus einem qualitativen Unterschied. Der Anwalt hat die geltend zu machenden Ansprüche selbst zu prüfen und die Mandanten auf rechtlich unbegründete Forderungen hinzuweisen. Er haftet für seine Rechtsberatung, auf die sich der Mandant deshalb verlassen kann. Macht er bewusst unrechtmäßige Forderungen geltend, macht er sich neben dem Auftraggeber strafbar. Damit besteht auch für den Schuldner bis zu einem gewissen Grad eine Gewissheit der Rechtmäßigkeit der gegen ihn geltend gemachten Forderung. Inkassobüros prüfen die einzutreibenden Forderungen nicht. Hierzu besteht weder ein Wille der Auftraggeber noch eine Verpflichtung der Inkassounternehmen. Mangels juristischer Ausbildung fehlte es an der Fähigkeit der Inkassounternehmen und der Erlaubnis, da die Rechtsberatung den Rechtsanwälten per Gesetz vorbehalten ist. Die Kompetenz des von der Klägerin eingeschalteten Inkassounternehmens erhöht sich auch nicht durch ein eigenes Call-Center, in dem besonders geschulte Mitarbeiter vor allem telefonisch versuchen, gemeinsam mit den Versicherungsnehmern eine Möglichkeit der Regulierung der Angelegenheit zu erreichen.Es ist überhaupt nicht ersichtlich, dass Inkassounternehmen überhaupt eine für die Schuldner befriedigende Lösung finden wollen. Schließlich werden sie von den Gläubigern bezahlt und haben den Auftrag, möglichst viel Geld von den Schuldnern einzutreiben. Mangels Prüfung der Rechtmäßigkeit der Forderung wären sie auch gar nicht in der Lage Belange der Schuldner zu berücksichtigen. Selbst wenn die Schuldner die Forderung mangels finanzieller Mittel nicht begleichen können, werden deren Belange nicht berücksichtigt, sondern die Kosten weiter in die Höhe getrieben, indem kostenpflichtige Ratenzahlungsvereinbarungen abgeschlossen werden, ohne Rücksicht darauf, dass Zinsen die Forderung weiter erhöhen, und der Schuldner auch bei Zahlungen die Forderung nie wird vollständig tilgen können. Die von den Inkassounternehmen "besonders geschulten Mitarbeiter" haben die Aufgabe ihre durch die Schulungen erworbenen Kenntnisse zugunsten des Inkassounternehmens einzusetzen. Erfolge werden nicht dadurch erzielt, dass die Schuldner von der Rechtmäßigkeit der Forderung überzeugt werden, sondern weil sie durch ständige Wiederholungen der "Nachteile" bei Nichtzahlung Ängste schüren und Schuldner zur Zahlungen bewegen, auch wenn die behaupteten Forderungen nicht berechtigt sind.
    AG Berlin Mitte vom 01.09.2009 Geschäftsnr. 8 C 118/09)
    Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat, kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht gemäß § 254 BGB ausgeschlossen…. Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind, wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten, die denen des Gläubigers überlegen wären.
    AG Kehl Urteil vom 26.4.2011, 4 C 19/11
    .Nach Auffassung des Gerichts ist die Ersatzfähigkeit von Inkassokosten in einem Fall wie dem vorliegenden generell zu verneinen; allenfalls in besonders gelagerten Ausnahmefällen, z.B. Einziehung einer Forderung, die sich gegen einen im Ausland wohnenden Schuldner richtet, kann etwas anderes gelten (so auch AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10, Juris, mit Hinweis auf die Rechtsprechung im dortigen -Bezirk
    AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10
    Inkassokosten sind nach der Rechtsprechung des Amtsgerichts Köln und zahlreicher seiner Berufungskammern des Landgerichts Köln indes grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Für eine Ausnahme ist nichts vorgetragen und nichts ersichtlich.
    Dann sollen sie dir nachweisen, wie die 40€ entstanden sind.
    BFS risk - Abzocke, Strafe
    Mal wieder mein liebes Inkassounternehmen BfS risk,
    Ratenzahklung läuft bereits seit 3 Monaten, nun habe ich eine zwischenzeitliche Forderungsaufstellung erhalten. Die Kosten, die hier drin stehen, sind knapp 100€ höher, als aus der Ausstellung heraus zu entnehmen sind, die vor drei Monaten zugeschickt wurde.
    Also habe ich dem Inkasso einen Brief geschrieben, dass sie mir diese Kosten mal erklären sollen. Antwort: Sie haben dem Mahnbescheid widersprochen. Zahlen SIe jetzt sofort Summe X, was der Betrag ist, den ich errechnet habe, statt der geforderten und wir vergessen die Sache. Wenn Sie nicht zahlen, werden wir weitere gerichtliche Schritte einleiten.
    Ist das nur einer der Baukastenbriefe- oder muss ich jetzt ANgst bekommen. Zu der Forderung: berechtigt, Schulden aus Telefonanschluss, tituliert, GV war deshalb auch schon hier.
    Hallo mepeisen,
    nein, ich habe dem mahnbescheid damals nicht widersprochen, ist aus 2012, jetzt, nachdem sie den GV beauftragt haben, habe ich mich mit dem gläubiger auf die ratenzahlung geeinigt.
    Im Juni war die erste Zahlung fällig, auch juli und august sind immer die raten gezahlt worden, wie damals mit dem inkasso telefonisch ausgemacht.
    nun ein schreiben, dass Summe x noch offen ist.
    daraufhin habe ich ein schreiben geschickt, da dieser betrag knapp 100 € zu hoch ist, als dass, was aus der damaligen forderungsaufstellung hervorging abzüglich dem, was schon gezahlt wurde. Inhaltlich war das schreiben so, dass ich wissen wollte, woher diese kosten jetzt kommen!
    Und nun kam das schreiben: Sie haben dem mahnbescheid widersprochen. wir bieten ihnen einen vergleich an, zahlen SIe Betrag Y, der mit dem, den ich als eigentliche Restsumme ausgemacht habe, und die Sache ist beendet. Wenn SIe das nicht zahlen, werden wir ein Gerichtsverfahren ansetzen.
    Dann fordere sie auf, dir eine Forderungsaufstellung gemäß BGB zu schicken. Weise darauf hin, dass die vereinbarte Ratenzahlung eingehalten wurde und daher das Fordern von 100€ mehr ohne Begründung oder das Fordern des gesamten Restbetrages in deinen Augen Nötigung und Betrug darstellt, den du gerne zur Strafanzeige bringst. Leider ist BFS auf allen anderen Ohren taub. Man muss sich deutlich wehren.
    Vielleicht noch deutlich machen: "Wenn Sie trotz der Ratenvereinbarung einen Gerichtsvollzieher schicken werde ich ebenso Strafanzeige erstatten und zudem einen Anwalt mit Vollstreckungsabwehrklage beauftragen. Ebenso ist die Lüge, ich hätte einem Mahnbescheid widersprochen, sicherlich noch zu würdigen."
    Eine Ratenvereinbarung ist für beide Seiten verbindlich. Aus der Nummer kommen sie nicht raus und nun einen Gerichtsvollzieher zu schicken, bedeutet wieder enorme Kosten. So etwas musst du nicht erlauben, solange du die Raten pünktlich bezahlst. Ansonsten: Raten bis auf den für dich nachvollziehbaren Betrag bezahlen und gut ist.
    Ich hoffe du meinst mit dem nachvollziehbaren Betrag den, den dir der Gerichtsvollzieher beim ersten Mal genannt hat.

    Technik, Games, Sicherheit