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Wie lange müssen Unterlagen vom Arbeitsamt ALG I und ALG II aufbewahrt werden?

Hallo, ich habe von 2004 bis 2007 Arbeitslosengeld bezogen und bin danach in ALG II. Seit September 2009 beziehe ich nun Rente. Wie lange muß ich die ganzen Unterlagen aufheben?
fürs Feedback!
H. Splitt
Wenn Du noch keinen Altersrente beziehst vorsicht halber bis diese durch ist.
Ja, besser auf "Nummer sicher" gehen. Herzlichen Dank

ALG I + ALG II Erstattungsansprüche

Als ich im JUni Arbeitslos wurde, atte ich noch einen Anspruch auf ALG I, hab aber erstmal nur ALG II beantragt.
Alles lief gut, bis eben der ALG I Bescheid kam, denn jetzt ging das mit dem Erstattungsanspruch von Leistungen los. Die Ämter haben sich untereinander ausgetausch bez. der Erstattung, so dass mir nun 2 Änderungsbescheide zugeschickt werden.
Einmal ALG II mit rund 290€ pro Monat ab 01.09.2014 denn eben ALG I rund 554€
Hab Schreiben erhalten mit Namen "Bezifferung eines Erstattungsanspruches gem. § 104 SGB X"
Erstattungsanspruch gesamt 1.143.36€ : Die Leistungen für die Zeit vom 24.06.2014 bis 31.08.2014 behalte ich ein um Erstattungsanspruch zu Erfüllen
Und jetz geht es los.
Eckdaten Miete = 263,25 Strom = 29,00€ Leistung ALG I 01.09.2014-30.09.2014 laut 30€
So ALG IUI 290€ wie gesagt, wegen des Erstattungsanspruches.
Würde jetz gern wissen was man gegen tun kann, weil die können ja nich erswarten dass ich mit meiner Freundin mit rund 20€ nen ganzen Monat auskommen soll.
Kann man da irgendwas machen?
Bin drauf und dran auf ALGI zu verzichten weil ich jetz auf einma schlechter dastehe , das geht gar nicht.
Weiß da jemand vllt einen Rat?
Wäre für Hilfen dankbar.
Wie hier schon steht: Widerspruch einlegen. Die meisten Aufhebungs- und Erstattungsbescheide sind irgendwo fehlerhaft. Das lohnt sich in jedem Fall. Wenn es finanziell wirklich eng wird, ab zum Sozialgericht und Eilantrag gestellt.
Außerdem ist das Einbehalten von Leistungen rechtswidrig, wenn du dem nicht zugestimmt hast. Evtl rechtmäßige Erstattungsansprüche können höchstens mit 10% der Leistungen abgezahlt werden.
Der Standardfall sieht allerdings so aus, dass die AlgI-Stelle den nichtbezahlten Anteil direkt mit der AlgII-Stelle verrechnet. Wenn ich dich richtig verstanden habe, hat ja die AlgII-Stelle vorübergehend mehr gezahlt, als du Anspruch gehabt hättest, wäre dein AlgI-Antrag bereits beschieden worden.
Mit deinen Zahlen komme ich allerdings überhaupt nicht zurecht. Du rechnest deine Kosten an, aber deine Freundin hat doch auch irgendein Einkommen. Daher müssten es - trotz Fehler beim AlgII-Erstattungsbescheid - mehr als 20 Euro sein, die euch noch zur Verfügung stünden.
Na Kindergeld aber des kommt ja erst am 19ten, ds bekommt Sie eben. Aber Verbindlichkeiten regel ich eben dann, wenn ich die Mittel habe, also würde ich im Monat Quasi mit 20€ auskomm müssen so übern Daumen gepeilt
Widerspruch einlegen und Ratenzahlung vereinbaren. Es macht keinen Sinn auf Alg1 zu verzichten, du bekommst trotzdem nicht mehr Alg2. Es müssen alle anderen Einkommensmöglichkeiten ausgeschöpft sein bevor du Alg2 bekommst. Alg1 geht vor Alg2. Das wird nur ergänzend gezahlt.

Wie viele Menschen in Deutschland beziehen derzeit ALG I, und wie viele beziehen ALG II ("Hartz IV")?

Weiterleitungshinweis
Weiterleitungshinweis
Ich formuliere es mal so:
Es wird mehr werden da viele Rentner mit Ihrer Rente noch dazu kommen
Es wird mehr werden weil die Minijobs überhand nehmen und man dann aufstocken muss.
Und es wird mehr werden da der Mindeslohn noch zu mehr Entlassungen führt.
Im Jahr 2015 bezogen durchschnittlich 4.409.894 Personen in Deutschland Arbeitslosengeld II -

Im Jahr 2015 bezogen durchschnittlich rund 0,92 Millionen Personen Arbeitslosengeld I -

• Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld I bis 2015 | Statistik
Um das herauszufinden empfehle ich dir:
• Statista - das Statistik-Portal: Statistiken, Marktdaten & Studien
Bei dem Mindestlohn sehe ich es genauso wie Zahnfee. Da die Gehälter angepasst werden müssen werden sehr viele ihre Jobs verlieren. Oft können die Chefs nicht mal was dafür wie z.B in der Landwirtschaft.
Das sehe ich anders. Die meisten Arbeitgeber, die früher Dumpinglöhne unter dem Mindestlohn gezahlt haben, haben das nicht aus wirtschaftlicher Not getan, sondern aus Profitgier. Einen fairen und ausreichenden Lohn zu zahlen, ist in den meisten Fällen weniger eine Frage des Könnens, als der Willens. Man denke mal an jene teuren Grand Hotels, die ihre Zimmermädchen mit Hungerlönen abgespeist haben.
In Deutschland gibt es rund 900000 ALG-I- und 4,4 Millionen ALG-II-Bezieher, und damit deutlich mehr als 5 Millionen Arbeitslose, doch die Regierung spricht von weniger als 3 Millionen Arbeitslosen.
Anspruch auf ALG I abgelaufen, ALG II abgelehnt. was tun?
Ich bin gerade total verzweifelt.
Ich bin vor 1,5 Jahren mit meinem Freund in eine neue Wohnung gezogen, nach einem Jahr Arbeitslosigkeit habe ich dann endlich eine Stelle gefunden, die ich nach 4 Monaten wieder verloren habe weil ich schwer krank wurde.
Jetzt sitze ich daheim, kann mich vor Schmerzen kaum rühren. Krankengeld wurde abgelehnt da ich nicht Lückenlos Krank geschrieben war , ALG1 wurde abgelehnt da ich meinen Anspruch verbraucht habe, ALG2 kriege ich erst im Juni weil ich da erst 25 werde.
Ich bin total verzweifelt, von was soll ich leben! Es muss im Mai eine dringende OP gemacht werden sonst kann ich nie wieder arbeiten, meine Versicherung meinte ich muss den Mai dann eben Privat bezahlen, Geld was ich nicht habe und eher in essen investieren sollte!
Die Frau vom Jobcenter meinte nur, das sei doch nicht ihr Problem.Gibt es keine Finanzielle Hilfe? Mein Freund ist Student und kann niemals für mich aufkommen
Wer erzählt dir den so einen Unsinn?
Im Prinzip hast du mit deinen 25 ja recht,aber bei dir liegt die Sache ja etwas anders,du bist ja bei deinen Eltern ausgezogen,als du berufstätig warst,konntest dir deinen Lebensunterhalt also selber finanzieren,also du zu deinem Freund gezogen bist.
Deshalb steht dir auf jeden Fall nach 1 Jahr ALG - 1 dann ALG - 2 vom Jobcenter zu,auch wenn du noch keine 25 bist,du musst nur einen schriftlichen Antrag stellen und nicht nur telefonieren oder persönlich nachfragen.
Denn nur gegen einen schriftlichen Ablehnungsbescheid kannst du auch fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch einlegen.
Das schlimmste was dir passieren könnte ist,dass sie dir keine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung zahlen würden,dass wäre dann dein Kopfanteil von 50 % der Warmmiete,für den anderen Teil müsste eh der Freund aufkommen.
Du müsstest dann also min. deinen derzeitigen gekürzten Regelsatz von 320 € pro Monat bekommen inkl. deiner Beiträge für die KV.
Aber im Normalfall stehen dir auch die 50 % Kopfanteil der KDU - zu,weil du ja wie gesagt,die Zusicherung damals als du ausgezogen bist, gar nicht benötigt hast,weil du ja arbeit hattest und dich selber versorgen konntest.
Nur wenn du damals als unter 25 jährige bei deinen hilfebedürftigen Eltern ausgezogen wärst und beim Jobcenter dann eigene Hilfe beantragt hättest,obwohl es keinen wichtigen Grund dafür gegeben hat,dann würdest du vom Jobcenter nur deinen gekürzten Regelsatz bekommen und keine KDU.
Ich rate dir umgehend einen Anwalt aufzusuchen. Kostet dich nichts, Beratungsscheine bekommst Du auf dem Amtsgericht. Außerdem würde ich mich mal an die Caritas wenden. Vielleicht wissen die Rat und helfen erst mal mit nem Lebensmittelgutschein aus. Dann würde ich noch mit der Krankenkasse reden. Vielleicht versichern die dich für einen oder zwei Monate beitragsfrei. Alles Gute
Mit der Kasse habe ich schon geredet, sie schenken mir zum Glück einen Monat. Aber finde das wirklich schrecklich, kenne soviele die locker Arbeiten könnten aber lieber daheim sitzen und Hartz4 beziehen. Ich bin wirklich auf das Geld angewiesen und liege krank im Bett.
Notfalls telefonieren und darn zu dir nach Hause zu kommen. Gute Besserung
Die Kasse schenkt dir nichts, sondern du bist einfach ein paar Wochen über die letzte Beitragszahlung hinaus krankenversichert. Ansonsten bist du selber an deiner Lage schuld, weil du dich nicht lückenlos krankgemeldet hast.
ALG2 kriege ich erst im Juni weil ich da erst 25 werde."
das ist unsinn. auch wenn da noch die eltern unterhaltpflichtig sind. lege gegen den bescheid widerspruch ein und ann musst du dagegen evtl. klagen
Ich habe mit zwei Frauen telefoniert, die eine meinte ich kriege sicher ALG2 auch wenn ich unter 25 bin da ich ja iwie essen muss. Wurde dann weiter Verbunden und die Frau war total biestig, meinte ich hab da einfach Pech muss den Monat halt selber zahlen. Wie soll ich dagegen vorgehen ohne Geld? Kostet so ein Anwalt nicht?
.kann sie sich nicht trotzdem Arbeit suchend melden? Damit sie wenigstens krankenversichert ist. oder ist sie das dann noch über die Familienversicherung der Eltern?
Nein man kriegt nur die Versicherung gezahlt wenn man ALG1 bezieht, da mein Antrag verbraucht ist krieg ich nix.
Für Familienversicherung bin ich wiederrum zu Alt. Das geht nur bis 23
Wende D umgehend an einen Sozialverband! Die können Dir bei allen Dingen, die das Sozialrecht betreffen weiter helfen!
SoVD -Sozialverband Deutschland e.V.
vdk.de/deutschland/
Es gibt ganz sicher ein Büro in Deiner Nähe. Und notfalls wirst Du dort auch anwaltlich vertreten. 
Hallo,
am besten eine Arbeitslosenberatungsstelle vor Ort kontaktieren. Arbeitslodengeld II wird grds. erst ab dem 25. Geburtstag gezahlt. Es gibt aber bestimmt Ausnahmen .
Schüler und Studenten können übrigens bis zum 25. Geburtstag kostenlos über die Eltern familienversichert werden .

RHW
Hast du einen schriftlichen Antrag gestellt auf ALG2. Was der Sachbearbeiter meint, sollte dir egal sein. Zudem bist du Anspruchsberechtigt, auch unter 25, was das Amt da von sich gibt ist skandalös. Beim Antrag, gib ab, dass du in keiner Bedarfsgemeinschaft/Haushaltsgemeinschaft lebst . Im Formular für die Wohnungskosten/ Kosten der Unterkunft, dort gibts noch einen Punkt, wo du deinen Partner eintragen kannst . Ihr wohnt dann offiziell in einem WG-Verhältnis, da dein Freund noch nicht für dich aufkommen kann. Versichern müssen dir dich auch, da können dir Pfeifen dir erzählen was die will. Bitte den Antrag jetzt im April stellen, er zählt rückwirkend. 
Falls die deinen Antrag dort nicht annehmen wollen, gib ihn bei der Polizei ab, die müssen es weiterleiten. Zu den Besuchen im Amt, nimm immer . Auch wenn es paranoid klingt, beim JobCenter muss man immer skeptisch sein, das Recht wird dort stark gedehnt. 
Wenn alles nichts hilft, hole dir beim örtlichen Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Anwalt für Sozialrecht. Er wird dir im Notfall weiter helfen.
Wieso bekommst du kein AlG 2? Das hat mit dem Alter nichts zu tun. Es kann nur daran liegen, dass du mit deinem Freund als Bedarfsgemeinschaft gerechnet wirst. Dann ist es korrekt, wenn du mangels "Bedürftigkeit" keine Unterstützung erhältst. Wenn ihr aber durch die Zahlung der freiwilligen Krankenkassenbeiträge wieder in die Bedürftigkeit rutscht, bekommst du AlG 2. Dein Alter spielt jedenfalls keine Rolle.
Dass du dich nicht ordnungsgemäß wieder krank gemeldet hast, hast du leider selbst zu verantworten.
Du hast einen dummen Anfängerfehler gemacht: Du hast mit Personal des JC gelabert. Entsprechend bist Du nun voll des Unsinns, den sie verzapfen, um Dich abzuwimmeln. Wie man sieht: erfolgreich.
Richtig wäre gewesen: einen Antrag stellen.
Es gibt keine generelle "Altersgrenze" von 25 Jahren. Du führst einen eigenen Haushalt, hast also einen Anspruch.
Suche auf der Seite www.arbeitsagentur.de die Antragsformulare für das ALG II, fülle sie aus, fertige davon eine vollständige Kopie, und gib sie am Montag im JC ab. Auf die Kopie lässt Du Dir einen Eingangsstempel des JC geben und nimmst das wieder mit.
Bei der Ablehnung würde ich ers einmal Wiederspruch einlegen.
Vorsorglich wegen der OP mit deiner Krankenkasse reden.
Und ich empfehle dir falls es so etwas bei euch gibt in den Sozialverband einzutreten. Kostet nicht so viel und die helfen dir, gerade bei den Sachen mit der Arge.
Hast du das mit der Ablehnung schriftlich? Grundsätzlich ist das eher Blödsinn und im Falle einer schriftlichen Ablehnung kannst du Widerspruch einlegen.
Eher kann ich mir vorstellen, dass du kein ALG 2 bekommst, weil du schuldhaft deine Bedürftigkeit herbeigeführt hast, indem du dich nicht lückenos krankgemeldet hast.
Geh am besten zu einem Anwalt.

Ah, ich lese gerade, dass du noch nicht einmal einen Antrag auf ALG 2 gestellt hast. Damit solltest du mal zügig beginnen.

ALG I + Aufstockung ALG II - Letzter Monat. Anrechnung.
Hallo, ich bekomme noch bis Ende Januar ALG I und ALG II . Was mich interessiert:
Da ich eine Urlaubsabgeltung erhalten habe, habe ich im ersten Monat nur ALG I in Höhe von 220€ bekommen. Habe natürlich Widerspruch eingereicht, da mein ALG II für diesen einen Monat wegen zu hohem Lohn abgelehnt wurde . Nun frage ich mich, wie es Ende Januar aussieht. Am 31.01. müssten ja 520€ ALGI für Januar kommen. Bekomme ich dann auch nur 120€ ALG II für Februar? Oder Ist es mehr, weil das ALG I ja rückwirkend und ALG II gezahlt wird?
Wenn du bis jetzt am Ende eines Monats immer 520 € ALG - 1 und 120 € ALG - 2 Aufstockung bekommen hast,liegt bzw.lag dein Bedarf bei 610 €!
Da ALG - 2 immer gezahlt wird,müsstest du eigentlich deine 120 € ALG - 2 Aufstockung für Januar 2014 schon am letzten Werktag im Dezember 2013 gezahlt bekommen. Am letzten Werktag im Januar 2014 bekommst du dann deine 520 € rückwirkend für den Januar gezahlt und gleichzeitig dein ALG - 2 für den Februar in Höhe von 610 € überwiesen.
610 € sind es deshalb,weil du von deinen 520 € ALG - 1,eine Versicherungspauschale vom Jobcenter abgezogen bekommen hast,wenn du keine weiteren Erwerbseinkommen hattest und das waren 30 €. Das Jobcenter hat dir also nur 490 € ALG - 1 als anrechenbares Einkommen angerechnet,dazu deine 120 € Aufstockung,macht zusammen 610 € Bedarf.
Was deine einmalige Vergütung angeht,da hast du 515 € bekommen,darauf hättest du aber nur 165 € ohne Anrechnung auf dein ALG - 1 gehabt,es müssten dir also sogar 350 € angerechnet werden,somit hättest du eigentlich von deinen 520 € ALG - 1,nur 170 € bekommen müssen,du hast aber 220 € bekommen.
Damit hattest du 515 € einmalige Vergütung + 220 € ALG - 1 = 735 € Einkommen und somit lagst du über deinem Bedarf,selbst wenn dir nur diese 170 € ALG - 1 überwiesen hätte,würdest du mit 515 € einmalige Vergütung + 170 € ALG - 1 = 685 € über deinem Bedarf gelegen haben und somit keinen Anspruch auf eine Aufstockung vom Jobcenter.
Okay das klingt schonmal als gut und beantwortet meine Fragen. Nur eine Frage habe ich: wieso wird bei 735€ eine Aufstockung abgelehnt, und meine damalige Arbeitskollegin konnte ihr Gehalt mit ALG II aufstocken? Je nach Höhe des Einkommens verändert sich ja der Freibetrag. Und sie hat alleine gelebt ohne Kind oder mann und ca. 120€ vom Amt bekommen. und wieso bin ich mit 735 dann soviel drüber? Bei 610€ bedarf plus Freibetrag komme ich auf 775€. Zudem auf das ALG I wurde nichts angerechnet! Es gab einen Ruhensbescheid!
Achja, und der Freibetrag müsste bei mir glaub ich höher als 160euro sein da ich über 500 hatte. Und beim Ruhensbescheid ging es um die nicht genommenen Urlaubstage. Da es 14 waren hat sich der ALGI l halt etwas nach hinten verschoben. Beim ALGI wäre es denen aner egal gewesen ob ich 20€ oder 600€ urlaubsabgeltung bekomme. Denen gehts nur um die Anzahl der Tage haben sie mir erklärt. Und bein AlGI wurde auch gesagt, dass für diesen Monat trotz der Urlaubsabgeltung aufgestockt werden muss mit ALG II weil diese auch nicht an meine Abgeltung dran dürfen. Beim ALG II Antrag wurde mir auch versichert, dass man nicht meine urlaubsabgeltung anrechnet. dann haben sie es doch gemacht.
Wenn die 735 € Nettoeinkommen waren,müsstest du min.900 € Brutto gehabt haben,also hättest du auf dein Bruttoeinkommen 280 € an Freibeträgen geltend machen können!
Hast du nun 735 € Netto bekommen und zieht man die 280 € Freibeträge ab,blieben ein anrechenbares Einkommen von 455 €. Entweder war der Bescheid fehlerhaft und du hättest einen Widerspruch einlegen müssen oder dein Bedarf lag niedriger,weil du vielleicht noch bei den Eltern gewohnt hast.
Es kommt ja auch immer darauf an,was man für die Unterkunft und Heizung zahlen muss,diese sind nämlich von Stadt zu Stadt verschieden in der Angemessenheit,die das Jobcenter auch voll übernimmt.
Wenn die Bekannte nun 912 € Nettoeinkommen hatte,kann man davon ausgehen,das sie ca. 1200 € Bruttoeinkommen hatte und darauf kann sie 300 € an Freibeträgen geltend machen. Sie hätte also bei 912 € Nettoeinkommen,abzüglich der 300 € Freibetrag,noch ein anrechenbares Einkommen von 612 €. Zieht man von diesen 612 € anrechenbarem Einkommen den Regelsatz von 382 € ab,blieben noch 230 € für Unterkunft und Heizung übrig.
230 € + 120 € Aufstockung vom Jobcenter,macht eine warm Miete von 350 €,also ganz normal.
Also, ich wohne seit 2008 nicht mehr zuhause Von der Jobbörse kam ein Ablehnungsbescheid zum ALG II. Dagegen habe ich Widerspruch eingereicht! Genau heute vor 3 Monaten! 13.08.2013 - 13.11.2013 sind bei mir 3 Monate und es gibt nix neues. Ich habe in dem Widerspruch dass in einem meiner Kommentare erwähnten Gerichsturteil aus Düsseldorf erwähnt, erklärt, dass die Urlaubsagbeltung eine Art Schadensersatzlesitung ist für entgangene Urlaubsfreuden und das selbst wenn sie es mir anrechnen würden mir ein Freibetrag zustehen würde. Es war heute kein Brief im Briefkasten und am Telefon wird gesagt: wurde noch nicht bearbeitet wir können den kollegen nur eine erinnerung schreiben.
Die Höhe des ALG II für Januar wird bestimmt von der Höhe des ALG I für Januar. Basta.
Das ALG II für Februar ebenfalls. Und wenn es für Februar kein ALG I gibt, gibt es volles ALG II. Das ALG I für Januar wird Ende Januar ausgezahlt. Das ALG II für Februar wird am 1. Februar ausgezahlt oder am letzten Januar oder am vorletzten - das spielt keine Rolle, es ist für Februar.
Eine Urlaubsabgeltung gilt als anrechenbares Einkommen beim ALG II, wenn in SGB II §§ 11 und 11 a nichts Gegenteiliges steht - und auch nicht in den Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit!
Was in dem Beschluss oder Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf steht, würde ich gerne mal lesen. Hoffentlich nichts Gesetzwidriges.
Berlin, Gerd
Also kommt am 31.01. mein letztes ALG I und gleichzeitig komplettes ALG II ? Bis jetzt kam beides immer am gleichen Tag aber interessiert mich halt wieviel an dem Tag kommt!
SG Düsseldorf: Urlaubsabgeltung ist nicht auf ALG II-Anspruch anzurechnen - Bund-Verlag GmbH
Als Begründung führte das Gericht aus, dass es sich bei der gezahlten Urlaubsabgeltung um eine zweckbestimmte Einnahme handele, die nach den Bestimmungen des SGB II nicht als Einkommen anzurechnen sei. Die Urlaubsabgeltung diene vielmehr einem anderen Zweck als das Arbeitslosengeld II. Während nämlich Letzteres als staatliche Existenzsicherung den Lebensunterhalt des Begünstigten gewährleisten solle, diene die Urlaubsabgeltung allein dazu, den Arbeitnehmer für die aus betrieblichen Gründen entgangenen Urlaubsfreuden zu entschädigen. Die Urlaubsabgeltung sei daher mit einer Entschädigungszahlung zu vergleichen, die den Empfänger finanziell in die Lage versetzen solle, die verpasste Erholungsphase durch anderweitige Aktivitäten nachzuholen. Um diesen Zweck nicht zu unterlaufen, sei die Urlaubsabgeltung nicht auf das Arbeitslosengeld II anzurechnen. Quelle: Sozialgericht Düsseldorf
1.plus aufstockendem ALG II von Ende Dezembervollen) ALG II im Februar.
2,) "Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig." Manchmal möchte sich ein kleines Sozialgericht wichtig tun - da sitzen die ganzen sozial engagierten Richter, die es woanders eh nicht weit gebracht hätten.
Ich bin sicher, das Jobcenter geht in die Berufung, und das Landessozialgericht sieht die Sache anders.
Denn wenn ich ein Bein verliere bei einem Verkehrsunfall, zählt mein Schmerzensgeld nicht als anrechenbares Einkommen laut meiner blauen Quelle oben. Wenn ich aber nicht nach Mallorca kann, sondern in Berlin frei habe - dank ALG II -, muss ich dabei nicht unbedingt massiert werden und teuer essen gehen.
Aber mal sehen. Gibt man selbst einen Widerspruch ab, bleibt man jedenfalls im Geschäft, falls ein höheres Urteil doch für Sauna und Schnitzel an der Heimatfront plädiert.
Aber auch ohne Widerspruch kann man das noch ein Jahr lang erreichen durch SGB X § 44 oder 45.
Berlin, Gerd
Nach dem, was du hier schreibst, ist das völlig korrekt gewesen.
Beim ALG I hast du einen Freibetrag von Zusatzeinkommen in Höhe von 165 €.
Von den 515 € sind also ca. 300 € angerechnet worden, da über diesem Freibetrag.
Das ist erst mal völlig richtig.
Aus den Summen, die du in der Frage schreibst, schließe ich, dass du einen Anspruch von 640 € monatlich hast.
Mit 520 € Nachzahlung und 220 € ALG I liegst du für den Monat ca. 100 € über deinem Regelbedarf.
Zu deiner Anmerkung bezüglich Freibetrag: erstens ist schon mal beim ALG I ein Freibetrag auf diese Urlaubsabgeltung gewährt worden, es wäre also keine Anrechenbarkeit auf das ALG II gewesen, wie bei deinem zitierten Urteilen.
Dass du kein ALG I in dem Monat mit der Urlaubsabgütung gezahlt haben, liegt nicht an der Urlaubsabgütung, sondern daran, dass du in diesem Monat das aufstockende ALG II nicht benötigt hast.
Du bist - genau betrachtet - nicht ALG II -Empfänger mit Urlaubsabgütung, sondern ALG I-Empfänger mit Urlaubsabgütung + evt. aufstockenden ALG II.
Das ist also auch korrekt gelaufen.
Zum Monat Januar: Ja du bekommst Ende Januar das letzte ALG I für Januar und gleichzeitig ALG II für Februar.
Aber du bekommst auch 4 -6 Wochen vor dem Ende des ALG I ein Schreiben von der Arbeitsagentur, in welchem steht, dass dein ALG I zum x.Januar 2014 endet.
Mit diesem Schreiben gehst du zum JobCenter, machst eine Veränderungsmitteilung und dann bekommst du auch zum Ende Jan. den vollen Regelsatz für den Monat Februar
beträgt dann im Januar das ALG II für Februar auch 120€? oder bekomme ich dann den vollen regelsatz? denn das ALG I kommt ja rückwirkend und im Januar. Sollte ich dann am 31.1. nicht eigentlich 520€ ALG I + 640€ ALG II bekommen? Oder wie sieht das aus?
Zur Urlaubsabgeltung: Wie kann es denn sein, dass ich von dem Geld was ich für nicht genomme Urlaubstage bekommen habe Leben muss? Man man man. hätte ich mal nur den Urlaub genommen bzw. nehmen dürfen hätte ich mehr von gehabt.

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