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Chef will meine Kündigung nicht akzeptieren, was kann mir schlimmsten Falls passieren?

In meinem Arbeitsvertrag steht eine Kündigungsfrist von 14 Tagen bis zum Monatsende. Habe aber jetzt zum 15. gekündigt.
Als ich ihm die Kündigung letzte Woche gab, war er einverstanden!
Heute hat er sich erst fürchterlich über mich beschwert und dann darauf bestanden, dass ich noch den ganzen Monat arbeiten komme.
Unter diesen Umständen, will ich aber auf keinen Fall weiter da bleiben.
Was kann er schlimmsten Falls gegen mich unternehmen, außer mir für die letzen 14 Tage mein Geld nicht mehr zu zahlen?
er kann so weit ich informiert bin ersatz für dein fehlen einfordern, weil dadurch entstehen ihm ja sonderkosten, aber leg dich darauf nicht fest, lass dich doch einfach krankschreiben, da kann er an und für sich nicht s machen.
Toller" Tipp - das hebt auch ungemein die Arbeitsmoral
solche tipps gebe ich nur, wenn wiederrufene aussagen kommen, wie hier das der cheff erst gesagt hat es sei in ordnung und plötzlich ist es doch nicht in ordnung. Das find ich nicht in ordnung also kann man auch mit dingen konternd die nicht in ordnung sind. sonnst bin ich schon der meinung das man sich erst krankschreiben lassen soll wenn s wirklich nicht mehr anders geht.
Wenn es im Arbeitsvertrag heisst, dass nur mit 14-Tage-Frist zum Monatsende gekündigt werden kann, dann ist auch nur dies möglich. Selbst wenn Dein Chef im ersten Moment gesagt hat, er stimme der Kündigung zu, dann ist es eine mündliche Aussage, die aber keine schriftliche Kündigungsbestätigung ersetzt.
Streng genommen -und dazu rate ich - müsstest Du form- und fristgerecht nochmals zum 30.11.2008 kündigen. In Absprache ist der Resturlaub ggf. anzutreten bzw. wird ausbezahlt.

An Deiner Stelle würde ich den Monat dort ordentlich zu Ende führen, denn Du musst auch damit rechnen, dass Dein künftiger Arbeitgeber sich beim aktuellen Arbeitgeber erkundigt. Wäre doch ein schlechter Start, wenn rauskäme, dass Du eigenmächtig vom Arbeitsplatz ferngeblieben bist. Da ist wäre das Attest vom Arzt zwar ein rechtliche Formalie, ein bitter Beigeschmack bleibt aber trotzdem.
Nicht sicher bin ich, ob Dein Chef die Kosten für kurzfristigen Ersatz für Dich geltend machen kann. Aber da Du keine Anerkennung einer ausserordentlichen sprich fristlosen Kündigung zu erwarten hast, solltest Du damit rechnen.
Zitat aus "Rechtstipps" der Akademischen Arbeitsgemeinschaft:

"Ist Ihre außerordentliche Kündigung unwirksam, machen Sie sich schadensersatzpflichtig. Ihr Arbeitgeber kann Ersatz des Schadens verlangen, der durch die unrechtmäßige vorzeitige Vertragsbeendigung entsteht. Deshalb

Als Arbeitnehmer sollten Sie besser die ordentliche Kündigungsfrist einhalten, die ohnehin nur vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende beträgt, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Wollen Sie eine neue Arbeitsstelle vorzeitig antreten, ist Ihr alter Arbeitgeber unter Umständen auch bereit, mit Ihnen einen Aufhebungsvertrag zu schließen."

In Deinem Fall ist das eine außerordentliche Kündigung, da Du Dich nicht an die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist gehalten hast. Du kannst nicht zu Mitte des Monats kündigen, sondern zum Ende des Monats. Das heißt, Du mußt spätestens 14 Tage vor Ablauf des Monats kündigen und hast dann am Letzten des Monats Deinen letzten Arbeitstag.

Ich empfehle Dir, die letzten 4 Wochen durchzuhalten, rechtzeitig zu kündigen und Deinem Chef erklären, daß Du die Klausel falsch verstanden hast. Vielleicht läßt er sich ja auf einen Aufhebungsvertrag ein. Das heißt, daß das Arbeitsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst wird. Aber Vorsicht, auch hier gibt es Fallstricke, die Du am besten dadurch vermeidest, daß Du entweder den Vertrag durch einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsetzen läßt - oder, wenn Dein Chef einen aufsetzt, diesen von einem Anwalt prüfen läßt.

Du solltest aber eines nicht machen: Dich krankschreiben lassen. Denn ich denke, daß Du auch gerne ein gutes Arbeitszeugnis hättest. Außerdem könnte es Dir passieren, daß potentielle zukünftige Arbeitgeber bei Deinem jetzigen Chef nachfragen und dieser dann garantiert nicht sehr freundlich über Dich berichten wird. Damit würdest Du Dir also selber ein Bein stellen.
Das sehe ich genauso wie Gast63275. Geh zum Arzt und lass dir nen gelben Schein wg. psychischer Probleme ausstellen und die Sache ist gut.
ja, darüber habe ich auch schon nachgedacht. will nur keine schwierigkeiten haben, wenn mich einer werkeln sieht.
kann der arzt mich krank schreiben, weil ich's da nicht mehr aushalte?

dann darf ich doch noch beim Fensterputzen "erwischt" werden, oder?
Na ja. Prinzipiell haste schon recht daß du -wenn du krankgeschrieben bist- nicht wo anders werkeln darfst. Aber sollst du desswegen verhungern weil du nicht zum Einkaufen darfst?
Da würd ich mir an deiner Stelle keine Sorgen machen. Hausarbeit ist zwar lästig aber nicht verboten wenn man krankgeschrieben ist.
Wenn Du dort nicht mehr hingehen magst nachdem das jetzt eskaliert ist, gehe zum Arzt, erkläre das und lasse Dich krankschreiben. So bist Du auf der sicheren Seite für Dein geld
Ich habe gestern einen Juristen für Arbeitsrecht gefragt und er hat bestätigt, was außer mir noch andere geschrieben haben: Dein Arbeitgeber kann Schadensersatz von Dir fordern.

Impressum ist auf Internetseiten Pflicht - Welche Strafen drohen, falls man keines hat?

Welche Strafen drohen, falls man es nicht hat?
Diese Pflicht gilt nur für Internetseiten, die gewerbsmäßig auftreten oder Vereine.

Zum einen kann die Seite bei Rechtsstreitigkeiten/Unklarheiten geloscht werden und zum Anderen läuft man Gefahr, dass man eine Abmahnung kassiert - was nicht grade billig ist.

Sanktionen von Staatlicher Seite sind nur zu befürchten, wenn es in strafrechtlich relevante Themengebiete geht oder eine ANzeige erstattet wurde.
Hier übrigens der Link dazu, was man wann anzugeben hat:
http://www.bmj.bund.de/enid/Ratgeber/Leitfaden_zur_Impressumspflicht_1hk.html
Was für einen Blödsinn die hier doch reden. Die Seite wird eventuell vom Webspaceanbieter gelöscht, wenn du Glück hast! Aber das ist ja keine Strafe!
Man kann schliesslich auch selbst hosten!

Im Endeffekt kannst du mit einer Geldstrafe von bis zu 50000€ rechnen. Es kommt immer auf das Internetangebot an und wie zwingend notwendig ein solches Impressum ist.
des Telemediengesetzes gilt die Impressumspflicht für alle Anbieter geschäftsmäßiger in der Regel gegen Entgelt angebotener Telemedien.
Strafen kaum, aber Löschungen wahrscheinlich.
Wenn du über Internet Geschäfte ohne Impressum anbietest, kann dies zur Ungültigkeit des Vertrages führen.
Bei rein privaten Webseiten nicht weiter schlimm.
bei privaten seiten kein muß, aber besser wenn du eins hast
hier ein beispiel
Impressum - Vorlage
Nur noch als Ergänzung. Das Telemediengesetz gilt für Deutschland. Andere Länder haben da andere Gesetze!

Eine professionelle.de Adresse im Internet hat durch dieses Gesetz einen etwas höheren Sicherheitsfaktor.

Flackern vorm Auge falls gestresst?

Hallo! Wir hatten gerade einen extremen Sturm bei dem alles ungefallen ist wie Stühle und alles vibrierte und Sirenen angingen.
Jetzt ists vorbei, aber wenn /normal blinzle ist ein mini flackern vor meinem Auge! Ist das der Stress? Hab das Flackern eigentlich oft Abends. Tagsüber ists mir noch nie aufgefallen. Was kann das sein? Stress? Oder doch was neurologisches?
P.S Hab eine Angststörung/Panikstörung und extreeeeem starke Depressionen.
Es KANN etwas psychosomatisches sein, aber wenn du auf Nummer Sicher gehen möchtest, dann kannst du auch gern eine Augenärztin aufsuchen und dich gründlich untersuchen lassen. Das beruhigt! Ich habe z. B. seit April wiederkehrende Flimmer-Skotome . Als es das 1. Mal auftrat hatte ich auch Angst und bin zu meiner Augenärztin. Sie hat sich wirklich Zeit für mich genommen und konnte mich beruhigen, dass es nichts organisches ist .
Flimmer-Skotome treten bei großem Stress auf. Dieser Stress kann auch psychologischer Art sein
ließ mal den Kommentar von moni-felix
Stetiges Flimmern/ Flackern/ Blitzen im Auge – Augen – med1
Stimmt es, dass ein aktiver Stoffwechsel das Geheimnis einer guten Figur sei? Falls ja,warum?
Der Stoffwechsel spielt eine erhebliche Rolle, ein Geheimnis ist das jedoch nicht.

Warum?

Na weil der Stoffwechsel entscheidet, wie schnell der Körper wie effektiv die zugeführte Nahrung verwertet/verbraucht/umlagert.
viel zu spät habe ich erkannt, daß zwei mahlzeiten am tag das schlechteste ist, was du dem körper antun kannst.

schon im kindesalter sollte man viele kleine mahlzeiten essen und das das ganze leben lang.


weil damit ist der stoffwechsel auf go programmiert und nicht auf speichern.

und er muß auch nicht gleich berge von nahrung verarbeiten.

d.h. wie in einer fabrik. just in time
Strafe, falls ein Amokläufer überlebt?
Mal angenommen der Täter erschießt sich nicht zum Finale und wird gefasst und nach deutschem Strafrecht verurteilt. Falls der Täter unter 21 Jahre ist, würde er dann nach Jugendstrafrecht verurteilt werden? Falls zum/vor der Tat psychische Probleme bestanden/bestehen, wird er unbestimmt in eine Psychiatrie eingeliefert?
Egal was wir denken. welches Strafrecht angewendet wird, bestimmt sich durch das Alter des Täters und ggf durch richterliche Entscheidung.
Ob nach der eigentlichen Strafe eine Sicherheitsverwahrung erfolgt, wird heutzutage schon im Urteil mit eingebracht! Wird auf besondere Schwere der Schuld erkannt und liegt eine potentielle Rückfallgefahr vor , dann wird auf anschliessende Sicherheitsverwahrung mit regelmäßiger Begutachtung geurteilt.
Es ist dabei übrigens völlig unerheblich, ob "nur" ein Mensch oder eine große Gruppe zu Tode kam.
Das kann man nicht alles über einen Kamm schweren. Ob Jugendstrafrecht angewandt wird oder nicht, entscheidet in dem Fall ein Richter. Dazu wird der Täter erstmal beurteilt und da kann alles mögliche rauskommen. Psychische Probleme sind ja nicht gleich psychische Probleme. Weil sein Vater ihn beispielsweise mal geschlagen hat dann wäre er unter Umständen trotzdem voll schuld fähig, wenn er aber geistig so kaputt ist, dass er Realität nicht von Fantasie unterscheiden kann dann wird er wahrscheinlich nicht als schuldfähig angesehen. Je nachdem wie also der Zustand des Täters ist, so wird er verurteilt. Bei einer schwerer Straftat wie einem Amoklauf würde natürlich ganz genau hingeschaut und überlegt werden. Nach Jugendstrafrecht wäre die Höchststrafe glaube 15 Jahre mittlerweile und eine anschließende Sicherheitsverwahrung kann bis zum Lebensende reichen, aber dazu wird der Täter dann wieder und wieder ausführlich getestet.
Ich finde es übrigens auch richtig so. Natürlich ist es das schlimmste was ein Mensch tun kann, andere umzubringen. Aber ich bin auch der Meinung, dass jeder Mensch eine Chance verdient hat. Und selbst wenn ich mir vorstelle mein Kind wäre von einem solchen Täter ermordet worden dann brauchen wir in den ersten Wochen und Monaten natürlich nicht von Vergebung oder so etwas reden, denn erstmal überwiegt die Trauer, Wut etc. aber aufs ganze Leben bezogen bin ich der Meinung man sollte das Leid immer vermindern, nicht erhöhen. Mir bringt es nichts, wenn der Täter getötet oder lebenslang eingesperrt wird, auch mein Kind würde es nicht zurückholen. Natürlich muss und soll er büßen für seinen Tat, aber wenn er z.B. nach Jugendstrafrecht 15 Jahre Haft bekommen hat und Psychologen feststellen, dass er so etwas nie wieder tun würde, es ernsthaft bereut und alles nur aus einer dramatischen Situation heraus entstanden ist dann soll er meinetwegen auch wieder frei kommen und ich würde ihm auch verzeihen, wenn er sich entschuldigen würde. So schwer es mir auch fallen würde. Ich bin nämlich der Meinung dass tatsächlich fast jeder zum Mörder werden kann, wenn die richtigen bzw. die falschen Dinge zusammen kommen. Zum Beispiel man stelle sich vor der Täter wurde von Kindheit auf geschlagen und misshandelt oder hatte einfach schlechte Eltern, in der Schule wurde er nur gedemütigt und gemobbt, dann meinetwegen noch Alkohol, geistige Unreife, Wut, Hass, Freundin Schluß gemacht oder iwie Mutter gestorben oder irgendein ultradramatisches Ereignis plus meinetwegen die zufällige Gelegenheit, dass der Vater frei zugänglich Waffen daheim hat, wer könnte, wenn er all das erleiden und ertragen müsste hundertprozentig sagen, dass er trotzdem auf keinen Fall ausrasten würde und was furchtbar dummes tun würde. Man geht bei sich selbst davon aus, man könnte es vllt. Aber wie wenn ein Mensch andere Menschen tötet, das ist das Schlimmste was passieren kann, aber trotzdem glaube ich nicht daran, dass Menschen böse geboren werden und wenn sie so etwas tun einfach nur selbst getötet oder auf ewig weggesperrt gehören, weil nämlich ohne Vergebung das Leid in der Welt immer mehr wird und niemals weniger.
Man kann das im "Kleinen" bei einem einfachen Mord sehen oder im "Großen", denn wie sollte denn z.B. ein Kriegsgebiet ohne Vergebung jemals wieder friedlich werden. Es würde doch immer jemanden geben, den man hassen müsste für das was er getan hat und ihn jagen und umbringen, aber wenn alle Zahn um Zahn Rache üben dann wird niemals der erste Mensch dastehen, der sagt ich habe schlimme Dinge getan, es tut mir leid und es wird niemals den anderen geben, der sagt ich vergebe dir. Aber meiner Meinung nach funktioniert es nur so. Das hilft den Toten natürlich überhaupt nicht, die sind unschuldig gestorben und klar da bleibt eine Restwut über diese Ungerechtigkeit in einem zurück, trotzdem gibt es für mich im schlimmsten Fall 1 oder 2 % wirklich böse Menschen auf der Welt, die niemals Reue oder Schuld empfinden werden und die muss man wegsperren, so dass sie niemandem jemals wieder schaden können, aber die meisten , die in Deutschland im Knast landen hatten mit Sicherheit ein so besch. Leben, dass sie fast schon Mitleid verdienen, aber zumindest Vergebung und anständige Behandlung.
So, genug blabla, macht ja depressiv das Thema.
Falls der Täter unter 18 ist, würde er nach Jugendstrafrecht verurteilt. Falls er mindestens 18, aber noch nicht 21 ist, wäre grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, jedoch liegt es im Ermessen des Richters, den Täter aufgrund fehlenden geistigen Reife noch nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Ab 21 Jahren würde er definitiv nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt.
find ich aber dumm da ein amokläufer/massenmörder für mich nicht das recht hat als jugendlicher bestraft zu werden.
alter komm nicht auf dumme Gedanken xD Spaß beiseite. Normalerweise werden Amokläufer nach dem Erwachsenen Strafrecht angeklagt. Denn mal im Ernst wer mal eben nen Haufen unschuldiger ummähen kann sieht man nicht als Kind oder Jugendlichen an. In den meisten Fällen wird auf Unzurechnungfähig plädiert naja oft sind die auch psychisch labil und werden für die in der Verandlung verhengte zeit die er im Knast hätte bleiben sollen in die Psychatrie überstellt.
Das ist keine Frage, auf die man antworten kann, was passieren wird.
Beide Fragen sind nur damit zu beantworten, dass es passieren kann.
Ja er würde wahrscheinlich nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, die wahrscheinlichkeit ist aber eher das er sein Leben in einer Psychatischen anstalt verbrigen muss ist allerdings höher.
Es kommt immer ganz individuell auf den Täter an und was sein Motiv war, kamen Menschen ums Leben und wenn ja, wie viele?
Ist der Täter zurechnungsfähig oder ist er es nicht, das muss alles berücksichtigt werden. Zwischen 18-21 gilt das Jugendstrafrecht, aber auch das Erwachsenenstrafrecht, es kommt hierbei auf die Entwicklung des Täters an. Entweder kommt er in den Knast oder in eine Psychiatrie, hierbei geht es um den geistigen Zustand des Täters. In eine normale Nervenklinik kommt er nicht, wenn dann in eine für Gefangene. Wichtig ist auch ob er als gefährlich einzustufen ist oder nicht, würde er jeder Zeit wieder so handeln oder war es nur einmalig?

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