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wird BAB auf das neue elterngeld mit angerechnet?

Für das Elterngeld ist es zunächst wiuchtig, dass Du Dich der Kinderbetreuung widmest. Das heisst, Du darfst maximal 30 Stunden in der Woche ausgebildet werden.

Leider habe ich keine Infos zum BAB & Elterngeld gefunden. Da diess aber progressionsrelevant ist, könnte es umgekehrt Auswirkungen auf Dein BAB haben! BAB erhält man schliesslich aus finanziellen Gründen, mit Elterngeld stehen einem zuominedest zeitweise mindestens 300 Euro mehr zur Verfügung. Bei einem Azubi ist das schon der halbe Lohn, nicht?

bab und wohngeld beabtragen?

wo kann ich BAB und Wohgeld beantragen?
also wo muss ich einen antrag hinschicken?
BAB und Wohngeld schließen einander aus -
BAB ibt es auf Antrag bei der Agentur für Arbeit - Voraussetzung: Notwendigkeit der eigenen Wohnung zwecks Ausbildung -
Ansonsten:
- in der Regel bekommen Jugendliche, die sich in der Erstausbildung oder in einem Studium befinden, kein Wohngeld. Das Gesetz besagt, dass Azubis und Studenten/-innen einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG haben und somit keine Leistungen vom Amt für Wohnungswesen erhalten. Sogar wenn ihnen die Zahlung von BAB oder BAföG versagt bleibt, weil das eigene Einkommen oder das der Eltern zu hoch ist, gibt es kein Wohngeld. Bei einer Zweitausbildung sieht es dagegen anders aus – unabhängig vom Einkommen der Eltern oder der BAB kann hier ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden
Wohngeld gibt es beim Bürgeramt in Deinem Stadtbezirk. Bestenfalls persönlich abgeben, sonst zieht sich alles in die Länge und eventuelle fehlende Unetrlagen können gleich noch nachgereicht werden.
geh heute noch, spätestens morgen auf das Sozialamt deiner Stadt/ Region und beantrage das Wohngeld.
Unterlagen kannst du dann nachreichen.
Auf diese Art bekommst du es noch rückwirkend für Juni.

Wie kann ich als Auszubildender "BAB" beantragen?

Was genau ist "BAB" eigentlich?
Unter welchen Bedingungen kriege ich das?
Muss ich es irgendwann zurückzahlen?
BAB ist die sog. berufsausbildungsbeihilfe. diese bekommst du vom arbeitsamt als unterstützung, um deiner erstausbildung nachgehen zu können. du bekommst das nur, wenn du nicht mehr zu haus bei deinen eltern wohnst und deine eltern gewisse einkommensgrenzen nicht übersteigen. wie die weiß ich nicht. und nein, das musst du nicht zurückzahlen. einfach antrag beim arbeitsamt holen und nicht erschrecken, is n ziemlich dicker packen
sorry, wie hoch die einkommensgrenzen sind, weiß ich nicht.
.jetzt bin ich immerhin schonmal etwas schlauer

Audiomann
dafür nicht. viel glück dabei. noch ein kleiner tipp. die bearbeitungszeit des antrages liegt bei 6 - 8 wochen. also rechtzeitug beantragen
BAB bedeutet berufsausbildungsbeihilfe und kannst du im Arbeitsamt beantragen. Du bekommst nur BAB wenn du
-nicht mehr zuhause wohnst

Auf den Gesamtbedarf wird im Rahmen einer Bedürftigkeitsprüfung eigenes Einkommen, das Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners angerechnet, soweit es bestimmte Freibeträge übersteigt.

BAB muss nicht zurückgezahlt werden
Bafög, BaB, Sozialhilfe, Unterhalt, Wohngeld?
Hallo,
ich habe mal eine schwere Frage an die Community hier.
Also ich fange mal mit meiner momentanen Situation an. Ich habe nach meinem Fach-Abi 1 Semester Technische Informatik studiert und in dieser Zeit auch Kindergeld + Unterhalt + Bafög erhalten. Nach diesem Semester habe ich eigentlich weiter studiert, wollte aber wechseln udn mein damaliger Dekan empfohl mir, ein Urlaubssemester einzuwerfen, damit mir das Semester nicht angerechnet wird. Naja gesagt getan. Das ich Bafög nicht bekomme wusste ich nicht und der Dekan auch nicht. Naja, whatever das ist ein alter Hut. Jedenfalls habe ich dann nach diesem Semester, zwei Semester Informatik studiert, bis offiziel Ende August 2011, also jetzt noch.
Okay, nun habe ich aber im Juni festgestellt, dass ich auf gar keinen Fall in dieser Branche arbeiten will, da ich mir alles ganz anders vorgestellt habe und ich eher in die Medienbranche will. Jedenfalls mache ich nun seit Juli ein 1 jähriges Praktikum als Mediengestalter für Bild und Ton und der Betrieb will mich auch am 2012 ausbilden. Aus meiner Wohnung bin ich ausgezogen, da ich diese einfach nicht mehr finanzieren kann. Also zur Zeit lebe ich bei meinen Großeltern, da bei meiner Mutter in der Wohnung kein Platz ist und mit meinme Vater habe ich seit 12-13 Jahren keinen Kontakt.
So nun zu meinen Fragen.
Seit Juli 2011 zahlt mein Vater keinen Unterhalt mehr, da ich mit dem Studium aufgehört habe. Ist das rechtens oder muss er weiter zahlen, da ich ja ein Praktikum mache, welches zu einer Ausbildung führt? (In diesem Betrieb haben die das so geregelt, dass man eine Ausbildungsstelle bekommt, wenn man sich als "qualifiziert" ausweist. Was eben nach einem Jahr wohl so ist. Also habe ich noch Unterhaltsanspruch, obwohl ich 2 Studiengänge, nach insgesamt 3 Semestern abgebrochen habe? Weiter beziehe ich zur Zeit noch Bafög von meinem alten Heimatort. Die dort wissen das mit dem Praktikum und fördern mich weiter. Für meinen neuen Heimatort muss ich zu einer anderen Stelle gehen und die Damen dort meinten ich hätte keinen Anspruch auf Bafög ich soll es woanders versuchen. So, auf was habe ich denn Anspruch? Wohngeld sicher nicht, da ich bei den Großeltern wohne die beide noch verdienen. Unterhalt habe ich zur Zeit ja nicht mehr und für das Praktikum bekomme ich erst ab November 200€ Lohn für eine 40 Stunden Woche. Also würde ich dann nur von dem Lohn und dem Kindergeld leben, was ja unter 400€ im Monat sind. Habe ich eine Chance irgendwas zu beantragen, was wohl auch genehmigt wird? Achja und ich bin 22 Jahre alt, falls man die Angabe für irgendwas braucht.
Ich hoffe das hier das irgendjemand liest und das mir auch jemand helfen kann. schonmal
Zu den unterhaltsrechtlichen Fragen kann ich mich nicht äußern; m.W. dürfte es allerdings mit zwei Studienabbrüchen und einem Praktikum zumindest deutlich auf der Kippe stehen.
Möglich wäre evtl. Alg2; allerdings wird hier das Problem bestehen, dass das Praktikum nicht ohne Weiteres - und m.E. zu Recht - als Grund akzeptiert werden wird, einer Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht zur Verfügung zu stehen, denn - sein wir mal ehrlich - ein einjähriges Praktikum ist keinesfalls notwendig um die Eignung zu testen und daher als Ausbeutung zu werten; und der Staat kann kein Interesse daran haben, diese Ausbeutung auch noch indirekt zu subventionieren, da es letztlich auf Kosten fair arbeitender Unternehmen geht.
Kurz und gut: das Praktikum stellt zwar keinen Ausschlussgrund für Alg2 dar, allerdings wirst du höchstwahrscheinlich Bewerbungen um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen müssen.
Die ganzen Alg2-Überlegungen sind aber hinfällig, solange du BAföG beziehst oder offiziell einem dem Grunde nach BAföG-fähigen Studium nachgehst, denn dann greift i.d.R. der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II.
Kann ich als Azubi Wohngeld und BAB beantragen?
Hallo, ich mache ab August eine Ausbildung zum Koch und ich brauche ja nicht sagen, wie wenig man verdient. Das ist meine 2. Lehre. Die erste habe ich erfolgreich abgeschlossen. Jetzt meine Frage. Kann ich BAB beantragen? Ich habe gelesen, dass nur die erste Lehre mit BAB unterstützt wird. Gibt es trotzdem einen Weg, wie ich es bekomme? Kann ich zum BAB auch Wohngeld beantragen? Ich habe im 3. Lehrjahr nicht einmal so viel raus wie ein ALG2-Empfänger. Da muss es doch eine Lösung geben oder?
Nein kein weg, tut mir Leid. BAB gibt's nur einmal für die erste Ausbildung. Nicht in ansprochgenommen bedeutet Anspruch verwirkt, das kriegst du nicht mehr. Wohngeld gibts ebenfalls ausschließlich, wenn dir BAB zusteht. Ohne BAB kein Wohngeld.
Wohngeld ist nicht abhängig von Bundesausbildungsbeihilfe. Mein Bruder bekommt Wohngeld aber bekommt kein BAB.
Stimmt, das war was anderes, weil im BAB ja schon Mietkosten etc. mit dabei sind, irgendein Sonderkrams, hab ich verwechselt.
Mit BAB nie Wohngeld wolltest du wohl sagen. Zumindest bei den Haushalten, zu denen ausschließlich Personen gehören, die dem Grunde nach Anspruch auf BAB haben.
Da es die 2. Ausbildung ist, ist es dein Privatvergnügen. Sprich deine Familie an, ob sie dich unterstützt. Und der Staat kann ja nicht für alles zahlen
Leben Schüler, Auszubildende oder Studenten alleine in einem Haushalt oder besteht der ganze Haushalt nur aus Schülern, Auszubildenden und Studenten , besteht in der Regel eine Gesetzeskonkurrenz mit dem BAföG. Sie erhalten Wohngeld dann nur, wenn ihnen „dem Grunde nach“ kein BAföG zusteht. Dies ist unter anderem bei zu langer Studiendauer der Fall, nicht aber bei zu hohem eigenem Einkommen oder zu hohem Einkommen der Eltern. Gleiches gilt für Auszubildende, die „dem Grunde nach“-Anspruch auf Leistungen nach § 59 SGB III haben.
Da du dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAB hast, ist das Wohngeldgesetz auf dich anzuwenden. Wenn du also Mieter von selbstgenutztem Wohnraum bist, kannst du einen Antrag auf Wohngeld bei der Stadtverwaltung bzw. deinem zuständigen Landkreis stellen.
Wohngeld kannst du immer beantragen. Ansonsten gibts nix, weil es deine 2. Ausbildung ist.

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