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Was könnt ihr mir empfehlen zu nutzen? - Was habt ihr schon im Beruf oder Privat genutzt und würdet euren besten Freunden empfehlen? ;) Dankeschön im voraus! ------ Ich habe schon öfters mal das osTicket :: Support Ticket System | osTicket gesehen und auch als Kunde der Support brauchte verwendet. Hat alles was man braucht, eine FAQ bzw "Help Topics" und eben ein Ticketsystem was als Helpdesk nutzbar ist. Ist kostenlos und OpenSource - wäre das erste was ich ausprobieren würde. ------ Kommt drauf an wie komplex. Wenn osTicket von den Features her ausreicht das (nutzen wir auf Arbeit) Wenn komplexer dann OTRS. [+]
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Humor & FunHallo, könnte mir jemand das Logo etwas anpassen ? 55146 Ich brauche "nur" alles was orange ist in Blau das wäre auch schon alles. Wäre echt nett wenn mir das jemand umbasteln könnte ;) ------ AW: Helpdesk Logo/Icon raidrush.net/attachments/55149/ die farbe ist nicht 100% perfekt, aber das orange besteht ja auch nicht nur aus einer farbe.... ------ AW: Helpdesk Logo/Icon @-=9=- mit ebenen-effekten franst das nicht so aus. Download: Desktop.rar | xup. [+]
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Was schenkt man einen 3 1/2 jährigen Mädchen zu Weihnachten?
ich finde baby born puppe wäre nicht schlecht.meine tochter hat eine mit 4 bekommen und sie ist immernoch ihre lieblingspuppe.so kann die kleine auch eine mutter sein;-)
Solche Sachen, wie Puppen, Stofftiere etc. wird sie bestimmt schon von Eltern/Großeltern bekommen.
Wer kann mir ein tolles Kinderbuch für ein 2 Jahre altes Mädchen empfehlen?
Für den Anfang empfiehlt sich ein "alltägliches" Thema wie Baustelle oder Ritterburg -- welches man mit dem Kind dann auch "in echt" erleben kann.
Alle diese Bücher sind absolut Lesenswert für kleine Kinder! Alle dieser Bücher kann man auch als Hörbücher kaufen, die ich persölich auch rauf und runte gehört habe
Wo kann man mit Familie und 2 Kleinkindern in München schön wohnen?
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Da werden die Stadtteile von Müchen kurz beschrieben.
Wirkt die cerazette pille noch wenn man sie um 2.00 eingenommen hat und um ca 13.00 sich übergeben musste?
Wie wärs, wenn du einfach mal den Beipackzettel liest oder deinen Frauenarzt fragst?
anhand Deiner Fragen wird deutlich, dass Du einiges an Informationsbedarf hast, wenn es um die Einnahme und Wirksamkeit der pille geht.
Der erste Schritt hierzu sollte sein, dass Du Dir auch mal die packungsbeilage durchliest, anstatt sie zu ignorieren. Da steht schon eine menge drin, was die Wirksamkeit angeht.
Sofern noch Unklarheiten darüber hinaus bestehen, solltest Du Deinen Frauenarzt kontaktieren und IHM diese Fragen stellen, nicht irgendjemandem aus dem Internet, von dem Du nicht weißt, inwiefern er überhaupt Ahnung von der Materie hat.
Und noch eines, was ganz wichtig ist: Sofern DU Dir bei der Einnahme nicht mehr sicher bist, lasse den Rest des Zyklus einfach die Beine zusammen ODER verhüte ZUSÄTZLICH noch mit einem Kondom - was junge Mädchen ohnehin IMMER tun sollten, da nicht die Schwangerschaft ein Problem ist, sondern die Möglichkeit sich mit Krankheiten zu infizieren.
Und die sieht man NIEMANDEM an der Nasen - oder Peni.sspitze an.
Artikel bei Ebay verkauft -> nach 2 monaten nutzung möchte käufer volle rückerstattung.?
ich habe vor 2 Monaten bei Ebay mein iPhone verkauft. Es traten keine Probs auf bis auf einmal ohne Vorwarnung oder Schriftverkehr mit dem Käufer, ein Fall wegen Erheblichen Abweichungen des Artikels geöffnet wurde.
Hintergrundinfo: Ich habe als Privatverkäufer das Handy versteigert und die Rücknahme via Ebay Einstellungen ausgeschlossen.
Bemängelt wird das ich Ihm habe keine Rechung des Handys zukommen lassen, was ich darauf hin nochmal getan habe und er sie jetzt besitzt. Problem für mich ist allgemein bei diesem Punkt das ich in der Auktion geschrieben habe, dass das Handy noch über Vodafone 1 Jahr Garantie hat, letztendlich meinte ich Gewährleistung und hier hat der Kunde recht, den hier steht jetzt eine falsche Angabe meinerseits.
Zweites Problem ist das auf der OVP des iPhone hinten eine andere Seriennummer steht wie auf dem Handy, dass liegt daran das ich die Verpackung mit der meiner Freundin vertauscht hatte. Letztendlich ist für den Service nur die Nummer die in dem Handy steht relevant. Es ist eben lediglich eine Verpackung. Die richtige ist nicht mehr auffindbar bei mir. Letztendlich hat er aber eine Original iPhone Verpackung erhalten worauf alles passend steht bis auf die Seriennummer und ich hatte in meiner Auktion nichts von einer OVP geschrieben die dem Kunden zukommt, lediglich ein Bild wo genau die Verpackung drauf zu sehen ist, die er jetzt besitzt. Also bin ich in dem Punkt nicht abgewichen.
An dem Gerät selber wurde nichts bemängelt.aber eben schön 2 Monate genutzt. Ich weiß nicht mal in welchem Zustand sich das teure Gerät jetzt befindet. Aber dann direkt ne volle Rückerstattung fordern, mal abgesehen vom weiteren Wertverlust durch Zeit und Nutzung.
Mittlerweile ist der Fall an den Ebay Kundenservice übergeben worden von Ihm.
Geht das alles mit rechten Dingen zu? Ich weiche zwar in einem Punkt von der Artikelbeschreibung ab (Garantie->Gewährleistung) aber ansonsten hat er all das bekommen worauf er geboten hat, zudem hab ich eine Rücknahme via Ebay ausgeschlossen und der Käufer hat das Gerät jetzt sehr lange benutzt.
Falls es zum Urteil kommt das ich zurück Erstatten muss, muss ich den vollen Preis begleichen und wie lange ist die Frist für die Rückerstattung? Kann ich dagegen auch Einspruch erheben?
schonmal für!
wie kannst du sowas so sicher behaupten, ohne die Auktion gesehen zu haben?
Zudem: paypal ist unberechenbar. Es ist eine reine Kulanzleistung - nach welchen Kriterien dort entschieden wird ist sehr oft nicht nachvollziehbar.
Bei Überweisung bekommt leider immer der Verkäufer Recht, was ich sehr unfair finde. Habe ich einen triftigen Grund gegen den Verkäufer, melde ich den Fall bei der Polizei, denn Betrüger gibt es leider sehr viele bei e-Bay, die behaupten das die Ware einwandfrei sei und keinerlei Mängel hätten. Es werden sogar Artikel als NEU verkauft, die bereits über 10 Jahre verpackt herumlagen ohne es zu erwähnen.
Private Verkäufer haften gemäß §§ 434, 437 BGB für die Sachmängel der verkauften Ware. Ein Mangel wird rechtlich als Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der vertraglich vereinbarten Soll-Beschaffenheit definiert. Ein Sachmangel liegt deshalb auch dann vor, wenn die Ware erheblich von der Beschreibung abweicht, ohne aber unbrauchbar zu sein. Die Haftung kann durch den privaten Verkäufer jedoch ausgeschlossen werden. Dies gilt allerdings nicht für den Fall falscher Warenbeschreibungen, da der Verkäufer insoweit eine Garantie abgegeben hat, § 444 BGB. In jedem Fall ist die Haftung für Sachmängel ist auf 2 Jahre begrenzt, § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB.
Von daher würde ich sagen: Nimm den Artikel zurück, prüfe ob es sich tatsächlich um einen defekt handelt und erstatte dem Käufer den Auktionsbetrag.
also als Privatverkäufer musst Du überhaupt kein Rückgabe - oder Garantierecht einräumen und ich bin mir jetzt nicht 100%-ig sicher, aber ich glaube, er kann auch nur einen Monat reklamieren. Ich an Deiner Stelle würde mich bei Ebay melden, aber nur, wenn er mit Paypal bezahlt hat, damit Ebay nicht Dein Geld zurückholt. Die Befragen Dich natürlich schon zu der Sache, vor allem, wenn er eh schon einen Fall eröffnet hat. Ach, ich les grad nochmal Deinen Text, er hat es ja eh schon dem Kundenservice weitergeben, daß Du ihm keine Lösung mitgeteilt hast und hat somit Ebay den Auftrag gegeben, das für ihn zu lösen. Frag auf jeden Fall nochmal nach wegen dem einen Monat Rückgabe und daß der Käufer das Gerät auch schon 2 Monate hat. Alles genau reinschreiben! Ebay entscheidet nämlich meist zugunsten des Käufers, ist so! Egal, wie das jetzt ausgeht, in Zukunft schreib alles rein in Deinen Artikel, egal was, die kleinste Kleinigkeit und wenn seitlich ein Stuhl im Bild steht, dann schreib, daß er nicht dazugehört, ist leider so, weil manche nur auf Streitigkeiten aus sind. Vielleicht wird der Fall aber auch einfach geschlossen, daß wäre das Beste!
Grüssle und das alles gut für Dich ausgeht
Der Käufer hat mich darauf hingewiesen, schien aber damit Einverstanden zu sein, wollte aber jetzt umbedingt die richtige Verpackung haben die ich einfach nicht mehr finden kann, und dann hat er es einfach direkt an Ebay weiter geleitet.
Also er besitzt ein mängelfreies Handy, die passende Rechnung für die restliche Gewährleistung seitens Vodafone und eine original iPhone Verpackung die genau seinem Handy entspricht bis auf die Seriennummer , hat das Ding zwei Monate genutzt und möchte jetzt das ganze Geld wieder haben.
Wie schon einer erwähnte kann ein Kaufvertrag ungültig werden wenn der Artikel abweicht und das tut er nur in dem Punkt Garantie/Gewährleistung, wodurch das evtl ausgehebelt werden könnte mir dem Ausschluß der Rücknahme, nur sind ja auch sehr viele Sachen auf meiner Seite dir für mich sprechen. najo ich bin mal gespannt was mich da noch erwartet.
Wie kann ich den Ebay meine Meinung dazu mitteilen? Ich habe bis jetzt immer für Ebay einsehbar in dem Fall dem Käufer geantwortet, ist das damit gemeint?
Ja in der Auktion steht klipp und klar Mit Abgabe von Gebot erklärt sich Bieter damit einverstanden.
Also ich sehe das nicht als eine stark abweichende Beschreibung Deinerseits.