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Was könnt ihr mir empfehlen zu nutzen? - Was habt ihr schon im Beruf oder Privat genutzt und würdet euren besten Freunden empfehlen? ;) Dankeschön im voraus! ------ Ich habe schon öfters mal das osTicket :: Support Ticket System | osTicket gesehen und auch als Kunde der Support brauchte verwendet. Hat alles was man braucht, eine FAQ bzw "Help Topics" und eben ein Ticketsystem was als Helpdesk nutzbar ist. Ist kostenlos und OpenSource - wäre das erste was ich ausprobieren würde. ------ Kommt drauf an wie komplex. Wenn osTicket von den Features her ausreicht das (nutzen wir auf Arbeit) Wenn komplexer dann OTRS. [+]
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Humor & FunHallo, könnte mir jemand das Logo etwas anpassen ? 55146 Ich brauche "nur" alles was orange ist in Blau das wäre auch schon alles. Wäre echt nett wenn mir das jemand umbasteln könnte ;) ------ AW: Helpdesk Logo/Icon raidrush.net/attachments/55149/ die farbe ist nicht 100% perfekt, aber das orange besteht ja auch nicht nur aus einer farbe.... ------ AW: Helpdesk Logo/Icon @-=9=- mit ebenen-effekten franst das nicht so aus. Download: Desktop.rar | xup. [+]
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Hallo, . Ich möchte mein Ipad 1 mit der software 4.2.1 auf 5.1.1 updaten, aber der Link auf chip.de geht nicht. könntet ihr mir helfen?
Transporter kaufen? 24.950,00 € +Umsatzsteuer? Kann man das auch ohne Umsatzsteuer machen?
Der Händler möchte von mir 24.950€ + Umsatzsteuer?
Gibt es Möglichkeiten den Wagen privat ohne Umsatzsteuer zu kaufen? Habe momentan nur Kleingewerbe - weil die 19 % sind ja schon nicht wenig
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VOB/B § 13 Nr.4: Zu welcher Mängelansprüchezeit gehören die Arbeiten Heizungs-und Sanitärarbeiten?
2 Jahre, bei nachträglicher Installation, Erneuerung.
Es sei denn, im Vertrag sind längere Garantiefristen vereinbart.
Mängelansprüche können bei der Übergabe gestellt werden
(= Abnahme -> Mängelprotokoll), dies führt zu mehr Rechten des Kunden.
Mängel können während der Garantiezeit beim Auftragnehmer gestellt werden, aber dort ist der Kunde immer in der Beweispflicht, dass die Schuld den Auftragnehmer trifft und dieser keine Möglichkeit einer Ausrede findet.
Möchtest Du Näheres wissen, schick mir eine Nachricht mit konkreten Details und bring bitte etwas Geduld mit.
Sofern im Vertrag keine Verjährungsfrist vereinbart wurde gilt
* für Bauwerke 4 Jahre
* für andere Werke. 2 Jahre
* für vom Feuer berührte Teile 2 Jahre
Es gelten also ohne besondere Vereinbarung 4 Jahre. Die werden für Teile der Anlage auf 2 Jahre reduziert, sofern der Unternehmer nicht die Wartung durchführt.
Die vom Vorschreiber genannten 5 Jahre stammen aus dem BGB.
Die Rechtsprechung kennt nur noch Mangelansprüche . Dies sind gesetzlich geregelte Ansprüche.
Eine Garantie ist freiwillig. Inhalt und Umfang der Garantie sind nicht gesetzlich geregelt.
wie kann ich in 40 tagen 4 cm bauchumfang oder 5 kg abnehmen
Gesund ernähren und viel trinken.
Bei Heißhungerattacken einen Esslöffel Honig naschen.
Sonst ganz normal essen.natürlich keine Doppelportionen.
Wenn du das strickt durchhälst, garantiere ich dir Erfolg.
wichtig ist der grundsatz mehr kcal pro tag zu verbrennen als man zu sich nimmt und das auf längere zeit
Kalorie – Wikipedia
schau da ma rein da kannst du sehn wieviel du etwa verbrennst musst nur noch die nahrungsaufnahme regulieren
hoffe das führt zum erfolg.mein kumpel betreibt dieses rezept und hat 1,2kg in einer woche abgenommen aber er ist auch sehr gewichtig.
Kündigungsfrist vertraglich 8-wochen Frist, ist eine Verkürzung als AN auf 4-Wo trotzdem möglich?
ich habe in meinem Arbeitsvertrag folgende Formulierung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
"Das Arbeitsverhältnis kann gegenseitig mit 8-wöchiger Frist zum Monatsende gekündigt werden. Tritt aufgrund gesetzlicher Vorschrift eine Verlängerung oder Verkürzung der Kündigungsfrist ein, so gilt die entsprechende Kündigungsfrist für beide Seiten."
Könnte ich nun auch mit der Frist von der gesetzlich geregelten 4-Wochen-Frist kündigen oder muss ich die 8-Wochen aufjedenfall einhalten? Wie sieht das rechtlich aus? Mir wäre natürlich lieb innerhalb von 4-Wochen zwecks Arbeitsplatzwechsel kündigen zu können.
Wäre super, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte, meinen chef kann ich ja nicht dazu fragen.
schon mal
im §622 BGB steht,§ 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Du siehst, da die ges. Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt, Dein Arbeitsvertrag sich auf die gesetzliche Regelung bezieht, kannst Du sie auch in Anspruch nehmen.
Viel Glück im neuen Job
´Motte2001
Zum einen sagt § 622 BGB, dass die Frist für beide Parteien 4 Wochen zum 15. oder Monatsende betrifft - aber es gibt Ausnahmen, die Abweichungen erlauben.
1. es wird Bezug auf einen Tarifvertrag genommen, der andere Regelungen vor sieht.
2. der Betrieb ohne Auszubidende weniger als 20 Mirarbeiter hat.
Trifft beides nicht zu, dann gilt die 4 Wochenfrist - deswegen auch der Zusatz, sollte eine gesetzliche Regelung was anderes sagen,dann gilt diese.
Deine Aufgabe ist es nun, zu klären, ob diese beide Ausnahmen zutreffen - wenn ja, dann gilt die 8 Wochenfrist bzw das was im Tarifvertrag vorgesehen ist. Trifft beides nicht zu, dann kannst du mit der 4 Wochenfrist kündigen. Hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis vom XX.YY.ZZZZ fristgerecht zum AA.BB.CCC auf Grundlage der arbeitsvertraglichen Vereinbarung zur Kündigungsfrist.
Da arbeitsvertraglich kein Bezug auf einen Tarifvertrag genommen wird, und der Betrieb regelmäßig mehr als 20 Mitarbeiter - ausschließlich der Auszubildenden - beschäftigt, treten die gesetzlichen Regelungen des § 622 BGB in Kraft. Die Kündigungsfrist verkürzt sich damit auf 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats.
Ich sehe hier dass in Deinem spezifischen Arbeitsvertrag 8 Wochen zum Monatsende vereinbart sind.
Den zweiten satz kann ich nicht beurteilen, sehe ihn eher als nicht relevant an.
Schreib doch in die Kündigung hinein
muss ich Ihnen leider mitteilen dass ich hiermit den geschlossenen Vertrag mit Wirkung zum vorgesehenen Zeitpunkt., dem Ende des Monats mmmmmm kündigen muss. Falls Sie bereit wären den Vertrag zum nnnnnn vorzeitig zu beenden, damit ich beruflich vorangehen kann, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Ich bin gerne zu einem gespräch über dieses Thema mit Ihnen bereit.
Also : nett bleiben, aber verbindlich - nicht rumeiern (Du weisst was rumeiern ist sonst stell ne Frage - festen Termin vereinbaren. Und wenn es eben der längere Termin ist dann ist auch OK.
Viel Erfolg
Die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB tritt nur in Kraft,wenn es keine arbeits- oder tarifvertragliche Regelung gibt.
Du kannst in einem Gespräch mit deinem Arbeitgeber aber versuchen,einen Aufhebungsvertrag mit kurzfristiger Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zu vereinbaren.
Der Arbeitgeber kann aber ohne weiteres einen Aufhebungsvertrag ablehnen.
Mache Deinem Chef freundlich und höflich deutlich, dass Du weg willst. Es liegt nicht an ihm oder an seiner Firma, sondern Du willst Dich verändern.
Jeder pragmatische Chef wird so einem Wunsch keine Steine in den Weg legen, weil es sonst zur sog. "inneren Kündigung" des Mitarbeiters führt, der weg will. Oft genug in Verbindung mit Krankmeldung/en.; also nur Kosten und keine Arbeitslestung.
Dann lieber freundlich und friedlich eine einvernehmliche Trennung. Der einzige Nachteil könnte sein, wenn der nächste Job nach kurzer Zeit wieder in die Hose geht und Du Dich arbeitslos melden würdest. Dann könnte Dir diese Trennung als "selbst verschuldet" angerechnet werden