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127 Hours - was war das bitteschön? o.O

Hey ho.
Ich habe gestern den Film "127 Hours" angeschaut und muss schon sagen, dass ich ziemlich beeindruckt bin von dem Überlebenswillen Aron Ralstons.
Aber jetzt zu der Frage:
In dem Film hat er sich ja den Arm abgeschnitten. Dabei ist er irgendwann auf etwas gestoßen, bei dem er das Messer sofort weggezogen hat und das so unglaublich weh getan haben muss. Dabei kam ein Geräusch ähnlich einer Sprungfeder. Was war das? Waren das die Nerven, die er sich durchgeschnitten hat? Und: Würde das in echt auch so wehtun? (Ich mag's nicht ausprobieren, mich interessiert's nur.)
Hoffe auf gute Antworten.
, Fantasy5001
bei der szene konnte ich nicht hinschauen, aber es könnte die sehne gewesen sein . und ja, es tut sicher höllisch weh und es braucht sehr viel mut , sich zu soetwas zu enschließen. denk doch einfach mal an eine kleine schnittwunde oder zahnschmerzen, kopfschmerzen, ein blauer fleck oder irgendein andrer "kleiner" schmerz , den du mal hattest und den du manchmal als schlimm empfunden hast. und nun stell dir mal die schmerzen vor, wenn du dir einen arm abschneiden würdest. das wäre zig mal schlimmer. aber dazu kommt wahrscheinlich auch eine gewisse betäubung durch sich selbst. wahrscheinlich hat der körper sich selbst irgendwie etwas betäubt ("der schmerz betäubt die sinne"), dass er praktisch wie blind einfach nur noch losgeschnitten hat. dazu noch der lebenswille und das adrenalin, das ihm eine art kick und raserei gab, den springenden funken, das ganze überhaupt durchziehen und überstehen zu können. der schmerz war also sicher die hölle, aber er hat es überlebt, weil er das leben liebt.
Das war eine Sehne. Ob das wirklich so weh tun würde, kann ich dir nicht sagen. Ich hab das noch nicht ausprobiert
natürlich, ich finds eh kurrios wenn der film nach ner wahren begebenheit gedreht wurde dass er nie dass bewusstsein verloren hatt, ebenso verblutet man dabei eigentlich recht schnell, und der kreislauf dürfte auch nicht mehr so stabil gewesen sein. ist halt nen film muss man nicht alles 1 zu 1 glauben. wenn dein kreuzband im knie reißt gibts auch ein geräusch

127 Hours ähnliche Filme?

Wollte fragen ob es Filme wie "127 Hours" gibt.
Mir würde da Open Water 1+2 einfallen! Spielt zwar nicht auf Land und es geht um mehrere Personen aber der Kern ist der gleiche.
127 Stunden, Nicht auflegen, The Reef, Burried, Überleben, Die Nordwand, Gerry
Alternativ noch: The Descent, Apollo 18
war des der film wo ein typ sich den arm eingeklemmt hat und den dann abgeschnitten hat?

127 Hours - Brutal?

Hallo! Ich hattte heute eigentlich vor, den neuen Kinofilm 127 Hours anzuschauen, allerdings hat meine Mutter etwas gelesen, dass der Mann sich am Ende den Arm abschneidet und will mir jetzt nicht erlauben ihn anzuschauen. Ist der Film brutal/blutig? Und sieht man das? Würdet ihr ihn mit 13 anschauen?.
Meine Antwort kommt zwar ein bisschen spät,aber ich schreibe trotzdem noch was Ich habe zwar den Film nicht gesehen,aber letztes Jahr im Englischunterricht wurde ausführlich an einem Text darüber gearbeitet und der kam auch in der Klassenarbeit dran. Es geht um den 27-jährigen Extremsportler Aron Ralston,der eine enge felsspalte hinunterklettert. Ein großer Felsbrocken fällt hinunter und klemmt seine Hand ein. Aron versucht tagelang,sich zu befreien,weil er keine Hilfe erwarten kann: er hat niemandem gesagt,wohin er geht.Nach ein paar tagen entscheidet er,das er sich die Hand abschneiden muss,um überleben zu können. Ich könnt mir zwar vorstellen,dass es etwas in dem teil etwas eklig wird,aber 1. kann man ja auch wegguckn und 2. ist das ja das einzigste "brutale" an dem Film. Ich geh auf jeden Fall noch rein
naja, das macht er im Film schon, denn er musste es ja auch in der Wirklichkeit so machen, den immerhin beruht der Film auf Tatsachen. aber ansonsten ist er nciht blutig. Und Brutal shconmal gar nciht
Ich bin 12 und hab ihn mir auch angesehen. Er ist mein absoluter lieblingsfilm. Ich find ihn garnicht so brutal. Musst du selberwiessen aber, ich kann diesen Film nur emfeheln
ich fand den schlimm - mich hat die geschichte emotional mehr berührt und aufgerüttet als alle horrorfilme der letzten jahre. FSK 12 find ich etwas schwach. hätte eher 16 angesetzt!
Festnahme nach §127 StPO
Ich bin grade auf einer anderen Seite auf eine interesante Frage gestoßen.
Ein Beispiel:
Ein Ladendedektiv vermutet das ein Kunde Waren stehlen will und hat auch einen begründbaren verdacht. Er hat gesehen wie K mit 3 Kleidungsstücken in eine Umkleide ging und nur 2 wieder herraus kam. In der Umkleide waren keine Kleidungsstücke zu finden.
Nach verlassen des Ladens wird K von L aufgefordert seine Taschen zu leeren, was K verweigert. L besteht daraufhin auf eione vorläufige Festnahme nach §127 StPO und will das K auf die Polizei wartet.
Nun hat K aber das vermeintlich gestohlene Kleidungsstück ohne das L es bemerkt hat in ein Regal gelegt und hatte nie die absicht es zu stehlen. Er geht daher davon aus das er keinen Grund hat vor Ort zu bleiben und will gehen. L will dies mit Gewalt unterbinden, K glaubt sich in Notwehr verteidigen zu dürfen. L wiederum glaubt auch das er in Notwehr handelt weil K ihn schlägt um seiner Festnahme zu entkommen.
Nehmen wir an beide sind mehr oder weniger verletzt worden und erstatten gegenseitig anzeige. Setzen wir mal vorraus das keiner der beiden "zu hart" bei der Notwehr vorgegangen ist. Wie wäre das ganze jetzt Rechtlich zu bewerten?
Ich freue mich auf eure Antworten.
Das ist ein Fall des §17 StGB - ein Verbotsirrtum. Zwar handelt L vorsätzlich und rechtswidrig, unterlag aber einem Irrtum, wodurch er die Rechtswidrigkeit nicht erkennen konnte. Damit bleiben alle Handlungen, die auf diesem Irrtum beruhen, straffrei. Bei K ist es anders: Aus seiner Sicht waren die Festnahme und der Angriff auf ihn rechtswidrig, weshalb er diese nicht dulden mußte, sondern sich im Rahmen der Notwehr zur Wehr setzen durfte. Bestraft werden kann hier also keiner von beiden, ggf. hat K aber einen zivirechtlichen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen L, wenn er bei dem Vorfall verletzt wurde.
für die gute erklärung, ich hatte es auch so vermutet. Allen anderen auch einen dank für die guten antworten, ich kann leider nur eine als beste auswählen. Aber die adneren bekommen ein DH
Dann ist der Detektiv der Dumme.- § 127 StPO ist der so genannte Jedermannparagraph.- GANZ wichtig dabei ist das, was im 1. Absatz steht ". auf frischer Tat betroffen oder verfolgt.". Das Problem des Detektivs dabei ist, dass er dem vermeindlichen Dieb die Tat nicht nachweisen kann.- Wenn "K" also vor verlassen des Ladens "abwirft", ist er ja per Definition KEIN aif frischer Tat Betroffener.- Faktisch hat "K" ja in deinem Beispiel gar keine rechtswidridrige Tat begangen.- Die reine Vermutung des Detektivs reicht für die vorläufige festnahme nicht aus.- "K" durfte sich sogar der Rechtswidrigen fFreiheitsberaubung erwehren.- Deshalb kommen Ladendetektive nicht ohne Videoüberwachung o. Zeugen aus.-D.h. "K" kann Detektiv "L" wegen Körperverletzung nach § 223, Freiheitsberaubung nach § 239 u. Nötigung nach § 240 StGB anzeigen.- Detektiv "L" hat in diesem Fall schlechte Karten, weil er nicht zweifelsfrei nachweisen kann, dass "K" überhaupt eine Tat begangen hat.- Sonst könnte ja Jeder beliebig einen f,esthalten mit der Begründung: "Ich hatte da so n Verdacht".
In dem von mir geposteten Link, reichte dem Gericht, das der Detektiv "glaubte gesehen zu haben", die Anwendung des § 127 zu rechtfertigen und den Dieb zu stellen.
Leider ist der Dieb ja verstorben.- Der konnte also nix mehr dazu sagen.- So wie das da steht, hatte der aber wohl tatsächlich ne geklaute CD bei sich.- Ich denke mal in dem Fall in deinem Link sollte dem Detektiv der weitere Lebensweg nicht verbaut werden.- Wenn die Argumentation "GLAUBE gesehen zu haben", oder sonstige Verdächtigungen tatsächlich ausreichen würden, könnte ich willkürlich irgendjemanden festhalten und wenn der sich wehrt auch noch verhauen.- "Ich GLAUBE ja was gesehen zu haben".- Von mir würde jemand, der mich grundlos festhält ordentlich einen zwischen die Hörner kriegen.
Und genau das hat skyfly71 sehr gut herausgearbeitet.
Der Fall ist mir bekannt.- Das ist damals ca. 25-30 Km von hier passiert.
Das ist meines Erachtens ein Fall eines so genannten Erlaubnistatbestandsirrtums. Dieser ist nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt. Somit ist umstritten, welche Rechtsfolge daraus folgt. Die wohl herrschende Meinung geht im Rahmen der Rechtswidrigkeitsprüfung der Tat von einer Anwendung des § 16 Abs. 1 StGB. Das heißt, der Festnehmende handelt ohne Vorsatz, aber es kommt eine Strafbarkeit wegen Fahrlässigkeit in Betracht - sofern die vorzuwerfende Tat wegen fahrlässiger Begehung überhaupt strafbar ist.
Ja, imho korrekt, L irrt über das Vorliegen der Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes. Ich schließe mich der von "Ruedi" mitgeteilten Fall-Lösung an.
Hallo,
umfassend wird diese Frage hier von einem Juristen beantwortet: German Lawyers Ferner in Europe
Ich weiß leider nicht wie die Rechtsprechung hierzu ist. Aber ich kann nicht verstehen wieso K, wenn er sich nichts zu Schulden kommen ließ, nicht einfach bleibt und auf die Polizei wartet. Dann wäre ja alles geklärt und er dürfte nach Eintreffen der Polizei wieder gehen.
Warum sollte er seine Unschuld beweisen?
die frage ist doch die, wenn K nichts geklaut hat hätte er L doch seine sachen durchsuchen lassen können bzw wäre einfach mitgegangen. dann wär das in 2 minuten erledigt gewesen
Das muss man zum Glück NOCH nicht dulden, dass man sich von einer Privatperson beliebig durchsuchen o. festhalten lassen muss.- Hoffentlich hat Kunde "K" ordentlich zugelagt.
Hier ein BGH Urteil aus dem Jahr 2000. Ist ein wenig zu umfangreich, um es hier reinzustellen. Der Fall ist ähnlich gelagert wie der oben beschriebene, endete aber tragischer.
BGH, Urteil vom 10. 2. 2000 – 4 StR 558/99
ist schuldig, weil K nicht auf frischer Tat ertappt wurde. Seine irrige Annahme berechtigt ihn zu nichts.
Unter welchen Voraussetzungen darf ich eine Person nach § 127 StPO festnehmen?
Wenn meine Oma demnächst bei Karstadt mal wieder Strumpfhosen mitgehen lässt, dürfte das sicher kein Grund für den § 127 StPO sein.
Dieser § nennt sich jedoch auch Jedermannparagraph, was soviel bedeutet, dass jeder jeden festnehmen darf.
Nun bringe ich die Voraussetzungen hierzu nicht mehr zusammen. Ich meine es gibt hier eine und/ oder - Regelung.
Wer kann mir behilflich sein?
Zunächst hier der Wortlaut der Norm. Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.
Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist.
Für die vorläufige Festnahme durch die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes gelten die §§ 114a bis 114c entsprechend. Entscheidend ist vorliegend Absatz I.
Wenn Deine Oma das nächste mal bei Karstadt wieder Strumpfhosen mitgehen lässt, ist § 127 StPO allerdings tatsächlich einschlägig und Dritte können Oma dann tatsächlich festnehmen, § 127 StPO greift bei jeder Straftat Platz, wäre dem nicht so, könnt man die Norm kaum als "Jedermannsparagraph" bezeichnen, denn Laien müssen dann stets einen Blick in die Norm werfen, um sich deren Voraussetzungen zu versichern.
Entscheidend ist natürlich, dass Oma versucht sich die Beute zu sichern also zu flüchten, gibt diese resigniert auf, da sie ertappt wurde, darf man sie auch nicht festnehmen.
Zu den Voraussetzungen der Norm, bei der vieles umstritten ist, gilt folgendes.
  • Der Täter wird auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, ob dringender Tatverdacht hinreichend ist, ist umstritten.
  • Grund zur Festnahme, es muss also die Identität nicht sofort feststellbar sein oder Fluchtgefahr bestehen.
  • Rechtmäßigkeit der Handlung, § 127 StPO deckt nur die Eingriffe in die körperliche Integrität ab, welche mit der Festnahmehandlung zwingend korrespondieren, keinesfalls massive Körperverletzungen oder gar Totschlag.
Wenn jemand einen Dritten also unter Beachtung der genannten Voraussetzungen vorläufig festnimmt, so handelt er rechtmäßig, der Festgenommene ist also im Falle einer Verteidigung seinerseits keinesfalls wegen Notwehr gerechtfertigt.
Was ja soviel heißen kann:
Wird meine Oma beim Diebstahl auf frischer Tat erwischt und hat sie keinen Ausweis dabei, darf sie vorläufig festgenommen werden.
Beobachtet der Bauer Piepenbrinck den Diebstahl und verfolgt Omi, darf er sie auch festnehmen, weil sie weiterhin der Flucht verdächtig ist. Darf ich das also so verstehen?
Ja, genau, was das Beispiel mit dem Bauern betrifft.
Zur Oma ergänzend folgendes, ein Mitarbeiter beobachtet Oma, spricht sie an und bittet Oma ihm zu folgen.
Weigert sich Oma dann sich auszuweisen oder versucht gar zu fliehen, darf Oma solange festgehalten / festgenommen werden, bis die Polizei eintrifft, diese ist natürlst möglich zu rufen.
Noch eine weitere Ergänzung: § 127 StPO ist nur auf Straftaten und nicht auf Ordnungswidrigkeiten anwendbar, einen Falschparker darf man also keineswegs am Wegfahren hindern.
aber das war nu Seineomavorführung Dabei hat die immer Strapse an wie früher üblich un rührt Strumpfhosen aus Unbekanntheitsgründen gar nich an
Nicht zum Anziehen braucht Omi die,
sondern zum filtern der Himbeeren zur Sirupdestillation
da nimmtse doch immer ihrn Baumwollschlüpper für
Festnehmen" darfst du schonmal niemanden. Kannst du auch gar nicht - es sei denn du bist´n Bulle.
Du kannst höchstens jemanden "vorübergehend festHALTEN" bis zum Eintreffen der Bullen.
Und das kannst du jedesmal, wenn es darum geht Straftaten zu verhindern oder Täter dingfest zu machen - also auch wenn deine Oma was bei Karstadt klaut
Warum verwendet der Gesetzgeber die Formulierung "Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.", wenn dem Laien das "Festnehmen" angeblich verboten ist.
Weil der § 100 Jahre alt ist und man wohl damals zu blöd war, festnehmen und festhalten zu unterscheiden. grins
Warum verwendet man denn das Verkehrsschild "Anwohner frei", obwohl es dieses nach StVO gar nicht gibt und ein Anwohner rechtlich nicht von einem Anlieger unterschieden wird?
Kann dir noch dutzende andere Beispiele nennen.
Du magst das Gesetz nicht, aber es ist gültig. Deine Behauptung, man dürfe niemanden festnehmen, müsstest du schon etwas besser begründen. (Es macht jedenfalls vor Gericht wenig Eindruck, wenn du einfach sagst: "Gesetzgeber ist blöd, Gerichte sind noch blöder. Alle Idioten - außer ICH
Naja, Deine Annahme, dass dies keine Festnahme sei, ist falsch. Wenn der BGH mal über die Norm zu entscheiden hat, spricht er auch von "Festnahme". Mir als Bürger steht es, wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind, frei, den Verdächtigen festzunehmen mit den Worten, dass er nun vorläufig festgenommen sei.
Hmm. ich habe ein mehr als 100 Jahre altes Zitat von Samuel Langhorne Clemens, es ist heute auch noch anwendbar:
"Das Recht auf Dummheit wird von der Verfassung geschützt. Es gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit."
Wenn du willst, kannst du dich darauf berufen.
Das geht aus dem § hervor. ''Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.''
§ 127 StPO Strafprozeßordnung
Das heißt, wenn ich meine Oma beim Strumpfhosenklau erwische und sie der Flucht verdächtig ist, darf ich sie vorläufig festnehmen?
Du könntest deiner Oma auch ins Gewissen reden.
Nur wenn Du Deine Oma nicht kennst und erst ihre Identität feststellen musst.
na ja nich jeder kennt alle seine Omas - das wissen wir aus verschiedenen Schwangerfragen
Bei "Gefahr in Verzug" - den genauen Wortlaut hab ich irgendwo in nem Buch, wenn es hier keiner genau findet, schau ich mal nach.
Ich kenn deine Oma, die kann man gar nicht verhaften, so krank wie sie ist, mit ihrem kaputten Herzschrittmacher. Immer wenn sie hustet, geht das Garagetor auf! Die soll das mal reparieren lasen.
das Garagentor wollten sie ja mite Strumpfhose zubinden welche die Oma aus Hierandieschuldgründen beibringen sollte
Ich stimme im Grunde AllesKnower zu und möchte noch ergänzen / klarstellen, weil dies bei Deiner Oma relevant sein könnte, dass der Festnehmende auch im Rahmen des § 127 Abs. 1 StPO den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten muss. Bei einer Durchschnittsoma dürfte somit rohe Gewalt vollkommen ausgeschlossen sein, wenn sie nicht umsich schlägt.
Lesenswert hierzu: BGH, Urteil vom 3. 7. 2007 - Az.: 5 StR 37/07
Steht doch ganz klar in dem § drin: "Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
Wiki sagt dazu folgendes: Festnahme – Wikipedia
Also aufpassen, das Dich nicht ein kleines Kind festnimmt und behauptet Du hättest mit seinem Lolly flüchten wollen
wie oft willst du das noch fragen? liest du dir die antworten auch mal durch? dann bräuchtest du deine fragen nicht 2 mal stellen.
Relativ einfach: beim Vorliegen einer Straftat oder Sach-und Vermögensnachteile nach BGB/Zivilrechltiche Ansprüche. Nach Festhalten einer Person ist umgehend die Polizei zu informieren. Falls die Personlien eindeutig feststehen, mit eindeutigen festen Wohnsitz im Inland, ist ein Festhalten durch Jedermann nicht mehr erlaubt, da weitere Maßnahmen auch im Nachhinein von der Polizei/StA/Gericht also Justizia, ergriffen und der Sachverhalt geklärt werden kann.

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